Prozess
Ex-FDP-Politiker als Räuber und Edelwein-Dieb verurteilt

Ein Weinhändler aus der Region Olten raubte einen Passanten brutal aus, ertrog Edelweine und zog über einen Kantonsrat her. Jetzt muss der Familienvater für 16 Monate ins Gefängnis.

Attila Szenogrady, Zürich
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In einem Treppenhaus im Zürcher Seefeld überfiel der Verurteilte einen Kaufmann. (Symbolbild)

In einem Treppenhaus im Zürcher Seefeld überfiel der Verurteilte einen Kaufmann. (Symbolbild)

Gaetan Bally

Es war um die Mittagszeit, als am 23. Dezember 2014 ein Kaufmann im Seefeld-Quartier in Zürich ein Treppenhaus betrat. Er trug eine Aktentasche und ein Weihnachtsgeschenk auf sich. Plötzlich wurde der Mann von hinten von einem Unbekannten an der Schulter gepackt. Es handelte sich um einen Räuber, der mit einer Schweizer Armeepistole dem Opfer ins Gesicht zielte. Dann verlangte er die Aktentasche und erklärte dem Geschädigten mit einem aggressiven Gesichtsausdruck, dass er ihn umbringen werde. Es kam zu einem Gerangel, wobei beide Männer zu Boden gingen.

Darauf gewann der Gangster die Oberhand. Gleich zwei Mal schlug er mit seiner ungeladenen Waffe auf das unter ihm liegende Opfer ein. Ein Mal gegen die Oberlippe, dann hinter das linke Ohr. Der blutende Mann konnte den Angreifer zurückstossen. Allerdings konnte dieser die Aktentasche mit einem Inhalt von über 3100 Franken behändigen und damit türmen.

Freisinniger auf Abwegen

Als die Polizei kurz darauf den Täter festnehmen konnte, staunte sie nicht schlecht: So handelte es sich beim geschnappten Räuber um einen heute 54-jährigen Unternehmer aus der Region Olten. Die Ermittlungen ergaben, dass sich der frühere Offizier der Schweizer Armee nicht nur als erfolgreicher Weinhändler, sondern auch über mehrere Jahre hinweg als FDP-Mitglied in der Lokalpolitik seiner Wohngemeinde betätigt hatte.

Die Ermittlungen ergaben weiter, dass der geschiedene Familienvater schon Ende 2013 auf kriminelle Abwege geraten war. So musste er sich nicht nur wegen des Raubes, sondern auch wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises, Entwendung eines Personenwagens des Nachbarn, Hausfriedensbruchs, unrechtmässiger Aneignung sowie übler Nachrede vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Weil er ein umfassendes Geständnis ablegte, waren die Vorwürfe der Anklage nicht mehr bestritten. Demnach hatte er im Sommer und Herbst 2014 in grossen Lebensmittelzentren wie Cash+Carry, Coop oder Top CC in der gesamten Deutschschweiz diverse Edelweine im gesamten Deliktsbetrag von rund 45 000 Franken ergaunert. Der Trick des Langfingers war dreist und erfolgreich: Bereits beim ersten Mal, als er im Top CC in Muri bei Bern 36 Weinflaschen der Edelmarken «Chàteau Mouton Rothschild», «Sassiscaia» und «Opus One» für rund 10 000 Franken in Kartons für Billigweine steckte und mit Klebeband ordnungsgemäss wieder verschloss. Dann passierte er die Kasse und bezahlte lediglich 225 Franken für die Weine.

Auf die ehrlichen Edel-Bordeaux-Käufer wartete danach eine böse Überraschung. Die Anklage listete zwölf weitere Wein-Coups des raffinierten Diebes auf. «Ich habe die edlen Tropfen nicht verkauft, sondern nur verschenkt oder selber getrunken», sagte der Beschuldigte vor Gericht. Zum Tatmotiv erklärte er, das ihn die Grosskonzerne mit ihren Dumping-Preisen geärgert hätten. Die Polizei konnte einen Teil der Beute im Keller des Beschuldigten sicherstellen.

«Politischer Heckenschütze»

Der Beschuldigte musste sich aber auch wegen übler Nachrede verantworten. Das Gericht sprach von der Tat eines «politischen Heckenschützen». So schickte der Freisinnige im Dezember 2013 an sechs Solothurner Kantonsräte einen Brief unter falschem Namen. Darin zog er über den Gemeindepräsidenten seiner Wohngemeinde her, der ebenfalls im Kantonsrat sitzt – mit dem Ziel, dessen Ruf zu schädigen.

So schreibt er, dass dieser innert kurzer Zeit drei Mal seine Stelle verloren habe und Bettelbriefe für seine Töchter habe zirkulieren lassen. Die Rede war auch von unehrenhaften Machenschaften oder vom schamlosen Ausnutzen von Verwaltungsratsmandaten.

«Ich war anderer politischer Auffassung als er», begründete der Beschuldigte seine anonyme Attacke vor dem Gericht. Dabei benannte er auch einen Fall, in dem er sich erfolgreich gegen ein Bordell in der Kernzone seiner Gemeinde gewehrt habe – zum Unwillen des Geschädigten.

Absturz eines Biedermanns

In rechtlicher Hinsicht war der Fall ein einfacher: So hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens schon vor dem Prozess auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten geeinigt, was die Richter auch absegneten. Allerdings mit Bedenken: Es blieb nämlich nur noch die zentrale Frage, wieso ein Biedermann in die Welt der Kriminalität abstürzen konnte.

Mahnende Worte der Richter

Das Gericht vermutete beim Räuber narzisstische Züge und Probleme im Beruf. Der Beschuldigte selber sprach von «Dummheit» und «Verzweiflung». Wobei der letztere Punkt auf eine finanzielle Misere zurückzuführen war. So sieht sich der Unternehmer heute einem Schuldenberg von 250 000 Franken gegenüber.

Er werde nach der Verbüssung der Strafe seine geschäftlichen Aktivitäten wieder aufnehmen und alle offenen Rechnungen bezahlen, versprach er. Im Gefängnis, wo er derzeit einsitzt, gefalle es ihm jedenfalls nicht. Unter anderem habe ihn das Personal dort darauf hingewiesen, dass er sich nicht in einem Hotel befinde, beschwerte er sich beim Gerichtspräsidenten. Dieser empfahl ihm, nach der Haftentlassung Hilfe zu suchen. Andernfalls drohten das alte Fahrwasser und eine noch höhere Strafe. 267 Tage hat der Beschuldigte jedenfalls bereits verbüsst.