22 Jahre alt, seit 2 Jahren in der Schweiz, Delikte im zweistelligen Bereich: Das ist die Bilanz des jungen Mannes, der am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Baden sass. Für seine Vergehen erhielt der Asylsuchende nun die Quittung.
Roman Schenkel
Das Gericht verurteilte ihn zu 6 Jahren Gefängnis, 500 Franken Busse und einer Geldstrafe von 30 Franken à 30 Tage. Dazu kommen Schmerzensgeld im Umfang von 10000 Franken sowie die Gerichtskosten.
Das Gericht hatte keinen «grossen Sympathieträger» zu beurteilen, wie der Pflichtverteidiger in seinem Plädoyer sagte. Die Anklageschrift der Staatsanwalt war lang und erschütternd. Am schwersten wogen die Vergehen vom Juni 2009.
An einem Samstagabend suchte der Angeklagte seine Ex-Freundin in Wettingen auf; sie hatte die Beziehung am Vortag beendet. Er verlangte die Herausgabe persönlicher Gegenstände. Als die Frau ihn nicht in die Wohnung liess, sondern nur ein paar Jeans aus dem Fenster warf, verschaffte sich der 22-Jährige Eintritt in die Wohnung.
Nasenbein gebrochen
Er bedrohte und würgte die 40-jährige Frau. Sie konnte zwar ins Treppenhaus fliehen, doch dort legte er erst richtig los. Er prügelte auf die Frau ein. Mit einem Faustschlag brach er ihr das Nasenbein. Als sie am Boden liegend um Hilfe schrie, zog der Gambier sie an den Haaren wieder auf die Beine und verprügelte sie weiter. Durch die Schreie alarmiert, eilte der Frau ein benachbartes Ehepaar zu Hilfe. Sie konnte in dessen Wohnung fliehen und sich in der Toilette einschliessen.
Nun stürzte sich der Angeklagte auf den 61-jährigen Nachbarn. Er schlug ihm mehrere Male ins Gesicht und würgte ihn bis zur Bewusstlosigkeit.
Polizisten Arm gebrochen
Nicht zur Entlastung trug sein Verhalten gegenüber der Polizei bei. Der Angeklagte wehrte sich bei verschiedenen Festnahmen massiv, brach einem Beamten einen Mittelhandknochen, spuckte einem anderen ins Gesicht, bedrohte und beschimpfte Polizisten.
Schockierend waren auch die Aussagen einer Zugbegleiterin, die wegen seines fehlenden Halbtax-Abonnements die Polizei alarmierte. Als sich die zierliche Frau ihm in den Weg stellte, schleifte er sie durch einen Bahnwagen und warf sie gegen ein Tischchen.
Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn zu sechs Jahren Gefängnis. Für das Urteil entscheidend war, dass das Gericht den Vorfall vom Juni als versuchte vorsätzliche Tötung wertete, nicht als einfache Körperverletzung. Der Gambier habe den Tod des 61-jährigen Nachbarn in Kauf genommen und ihn so lange gewürgt, bis dieser das Bewusstsein verlor.