«Ich will Menschen in Not helfen», erklärte der 19-jährige Mann am Montag im Strafjustizzentrum in Muttenz. Geholfen hat er in der Vergangenheit als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr Oberwil tatsächlich, allerdings schuf er selbst die Voraussetzungen dafür.
So zündete er im März 2020 beim Familiengartenareal an der Lettenhofstrasse in Oberwil ein Gartenhäuschen an, alarmierte später die Feuerwehr, flitzte danach schnurstracks nach Hause, holte sich seine Ausrüstung und beteiligte sich an den Löscharbeiten. Im Juni 2020 zündete er im Keller seines eigenen Wohnhauses in Oberwil einen Papierstapel an, schloss die Kellertüre hinter sich und wartete ab. Das Feuer erlosch zwar von selber, doch die Hitze beschädigte die Elektroinstallationen.
Im August 2020 schliesslich schlich er sich nachts via Badezimmerfenster aus der Wohnung und entzündete in der Tiefgarage mittels Kurzschluss seinen Roller. Danach ging er wieder ins Bett, bis er von seiner Pflegemutter geweckt wurde: Berstende Lichtröhren sowie platzende Fenster eines Lüftungsschachtes hatten das halbe Haus aufgeweckt, und inzwischen drang Rauch nach oben in die Wohnungen. 50 Sekunden nach dem Weckruf stand er bereits in Vollmontur als Feuerwehrmann bereit, um beim Löschen mitzuhelfen. Die Zeit ist genau bekannt, weil die Pflegefamilie dem Mann offenbar misstraute und ihre eigene Wohnung per Video überwachte.
Das Fazit der drei Brände: Keine Verletzten, doch der Sachschaden beträgt rund 150'000 Franken. Am Folgetag der dritten Brandstiftung wurde der Mann verhaftet, seit einigen Monaten befindet er sich in einem geschlossenen Massnahmezentrum. Für Stirnrunzeln sorgte vor Gericht, dass er dort bereits eine Disziplinarstrafe erhalten hat, weil er Tupperware in einem Ofen anbrutzelte.
Die drei Brandstiftungen gab er zu, wich aber auf Fragen zu seiner Motivation immer wieder aus. Gerichtspräsident Andreas Schröder konfrontierte ihn mehrmals mit Widersprüchen, erhielt aber kaum konkrete Antworten. Nach dem Brand in der Tiefgarage hatte der Mann seiner Freundin gegenüber per Chat behauptet, er habe beim Löscheinsatz sein Leben riskiert, den «unfähigen» Einsatzleiter ignoriert und viele Tiere gerettet. Der 19-Jährige hat bereits Jugendstrafen wegen Diebstahls und Strassenverkehrsdelikten erhalten. Ein Experte sprach im Gerichtssaal von einer «kombinierten Persönlichkeitsstörung mit besonderer pyromaner Verhaltensbereitschaft» sowie verminderter Schuldfähigkeit.
Anklage und Verteidigung stritten sich vor allem über die rechtliche Würdigung: Bezieht sich der Vorsatz auf die Gefährdung von Menschen, liegt das Strafmass deutlich höher. Für den italienischen Staatsbürger steht auch ein Landesverweis zur Diskussion. Staatsanwältin Stephanie Münger stufte den hier aufgewachsenen Mann aber als Härtefall ein und beantragte einen Verzicht. Das Urteil wird am Dienstag gefällt.