«ZAK-Affäre»
Schwarzarbeitskontrolle: Der Staat soll bezahlen – aber keine Fragen stellen

Die Schwarzarbeitskontrolle bekommt mehr Steuergelder, doch der Erfolg bleibt zweifelhaft. «Wir erachten den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung durch die KPMG als nicht statthaft », heisst es in der ZAK-Stellungnahme zum KPMG-Bericht.

Daniel Haller
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Seine Mentalität offenbart der Verein Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) in seiner Antwort auf den Entwurf des Berichts der Wirtschaftskriminalitäts-Fahnder des Prüfungs-Unternehmens KPMG: Es gehe beim Geld, das die ZAK vom Kanton bekam, um eine «pauschale Leistungsabgeltung». Man habe darauf verzichtet, «verbindliche Vorgaben betreffend den Mitteleinsatz zu vereinbaren», um den «Kanton von umfangreichem administrativem, insbesondere buchhalterischem sowie Finanzcontrolling-Aufwand zu entlasten». Daraus folgerten im August 2016 ZAK-Präsident Mirko Tozzo und Geschäftsführer Hannes Jaisli: «Aus diesem Grund erachten wir die nachträgliche Infragestellung einzelner Kostenpositionen und damit den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung durch die KPMG als nicht statthaft.»

Beim von der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) des Landrats durchgepeitschten Schwarzarbeitsgesetz (GSA) ging es nicht zuletzt um Geld: Der Kanton und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) des Bunds hatten im früheren Leistungsauftrag an die ZAK zwei Drittel der Kontrollkosten bezahlt, ein Drittel kam von den Sozialpartnern. «Dass die öffentliche Hand die bei ihnen entstehenden Kosten nicht vollständig trug, war etwas, was die Sozialpartner im Grundsatz monierten», blickt Rolf Wirz, Sprecher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) zurück. «Dies war ein wesentliches Motiv für die Lancierung der Parlamentarischen Initiative, welche das GSA brachte.» Also wurde mit dem GSA der Beitrag der öffentlichen Hand an die ZAK im neuen Leistungsauftrag (2014 bis 2016) von vormals 380'000 auf 650'000 Franken aufgestockt.

Die Fragen bleiben offen

Trotzdem hatte die VGK in der Gesetzesvorlage behauptet, die finanzielle Belastung des Kantons würde «insgesamt verringert», da künftig mehr Geld durch Bussen hereinkäme. Ob dies zutrifft, bleibt offen: Die jährlichen Zahlen zu den entsprechenden Busseneinnahmen, die der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) vorliegen, seien wegen Einmal-Effekten und einem Systemwechsel nicht vergleichbar, teilt VGD-Sprecher Wirz mit.

Doch spricht einiges dafür, dass der Kanton mit der neuen Regelung finanziell keineswegs besser fährt. So lieferte die ZAK 2014 – dem ersten Jahr, in dem das neue Gesetz galt – nur einen Bruchteil der vereinbarten Kontrollen. Man habe intern die Mitarbeitenden zuerst für die neuen Aufgaben schulen müssen – ein Eingeständnis, dass der Verein das Know-how noch nicht hatte, jenes Gesetz umzusetzen, das seine Vertreter selbst geschrieben hatten.

Die ZAK hatte ihrerseits den Leistungsauftrag des Kantons, den sie durch das GSA aus ihrer Feder aufgestockt hatte, bereits früher vollständig der Arbeitsmarkt-Services AG (AMS) weitergereicht, einer Tochter der Wirtschaftskammer. Dies gehe nicht, stellte später der Rechtsdienst der Regierung fest, denn die AMS erfülle das im GSA festgelegte Kriterium einer von beiden Sozialpartnern getragenen Organisation nicht – ein Kriterium, das ZAK-Exponenten in der Parlamentarischen Initiative selbst formuliert hatten.

Die Weitergabe an eine nicht legitimierte Organisation warf die Frage auf, ob da Steuergelder abgezweigt werden, die für die Schwarzarbeits-Bekämpfung vorgesehen wären. Deshalb beauftragte das Seco im April 2016 die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Abteilung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens KPMG, zu untersuchen, wie plausibel die von der ZAK ausgewiesenen Kosten seien. Die Ergebnisse sollten vertraulich bleiben, fanden aber den Weg in die Medien.

Der Bericht schafft keine Klarheit, weist aber auf Indizien hin, dass die Finanzflüsse zwischen ZAK und AMS sich nicht hinreichend durchleuchten und belegen lassen. So wurden Dokumente erst im Hinblick auf die KPMG-Untersuchung angefertigt. Vieles wurde ohne Belege pauschal verrechnet. Und in die AMS-Buchhaltung hatten die Prüfer keinen Einblick. Die Frage, ob es um einen Griff der AMS – via ZAK und GSA gesetzlich abgesichert – in die Staatskasse geht, bleibt somit unbeantwortet.