Gericht
Schlammschlacht rund um Stallkontrollen im Oberbaselbiet

Oberbaselbieter Bauer klagt gegen Tierärzte, nachdem ein Rind starb. Er blitzt mit seiner Anzeige vor Gericht aber ab. Er selber hat zudem ein Verfahren wegen Tierquälerei am Hals.

Hans-Martin Jermann
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Alfred Suter zeigt nach einer Kontrolle auf seinem Hof die Tierärzte an. Doch er selbst steht im Verdacht auf Tierquälerei.

Alfred Suter zeigt nach einer Kontrolle auf seinem Hof die Tierärzte an. Doch er selbst steht im Verdacht auf Tierquälerei.

Nicole Nars-Zimmer niz

Seit über einem Jahrzehnt liegt Bauer Alfred Suter mit dem Kanton und seiner Wohngemeinde Hemmiken im Clinch. Grund ist die überfüllte und ins Rutschen geratene Deponie am Wischberg, die den darunter liegenden Hof Suters bedroht. Was dieser seit Jahren anmahnt, wurde von den Behörden lange Zeit ignoriert, vom Kantonsgericht und geologischen Gutachten zuletzt aber bestätigt. In der nicht gelösten Causa Wischberg geniesst Suter als einsamer Rufer in der Wüste Sympathien und sieht das Recht auf seiner Seite.

Doch nun scheint er sich auf einem vermeintlichen Nebengleis der Fehde verrannt zu haben. Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde Suters gegen die Einstellung eines Verfahrens wegen Tierquälerei abgewiesen. Streitobjekt ist ein Rind, das kurz nach einer vom kantonalen Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) durchgeführten Kontrolle auf dem Hof Maiberg Mitte November 2017 verstarb. In der Folge zeigte der Landwirt den federführenden Tierarzt des ALV an. Laut Suters Darstellung sei dieser ohne sich zu melden direkt in den Stall gegangen und habe dort die Herde, entgegen seiner Warnung, durch lautes Rufen, hektische Bewegungen und Fotografieren mit Blitzlicht in Panik gebracht. «Dabei hat sich ein Rind am Bein verletzt und ist am nächsten Tag verstorben», sagte Suter damals im Gespräch mit der bz.

Weshalb das Rind starb, bleibt unklar

Die beiden Kantonspolizisten, die den Tierarzt und dessen Kollegen auf den Hof begleitet hatten, stellten den Sachverhalt in der Einvernahme anders dar: So betonte einer der beiden, die Verletzung beim Rind bereits vor Eintreffen der Tierärzte im Hauptstall bemerkt zu haben. Er selber hatte Suter zuvor dorthin begleitet. Beide Polizisten berichteten zudem, dass die Kontrolle im Stall ruhig verlaufen und nicht geschrien worden sei. Zudem hätten die Tierärzte Suter darauf aufmerksam gemacht, das blutende Rind sei baldmöglichst mit einem Verband zu behandeln. Der von Suter angestrengte Obduktionsbericht der Universität Zürich stellte beim Tier ein akutes Herz-Kreislaufversagen fest, konnte aber zur Ursache keine Angaben machen.

Das Kantonsgericht lässt in seinem eben erst publizierten Entscheid keinen Zweifel daran, dass die Baselbieter Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den ALV-Tierarzt im November 2019 zu Recht eingestellt hat. Dass dessen Verhalten auf dem Hof kausal zum Tod des Rinds geführt habe, lasse sich nicht erhärten. Dass dieser von einem Gericht verurteilt würde, sei daher wenig wahrscheinlich, heisst es im Entscheid. Kommt hinzu, dass das Aufscheuchen der Tiere laut Bundesgericht nicht per se als Tierquälerei zu taxieren ist. Dadurch sollten Verschmutzungsgrad und Gangart der Tiere kontrolliert werden, gab ein Zeuge an. Das Gericht betont, dass solche Belastungen der Tiere im Rahmen von Kontrollen gerechtfertigt sind, wenn sie allenfalls grössere Belastungen abwenden können. Das Interesse der Öffentlichkeit an Tierschutz und artgerechter Haltung wiegen hier also höher als das Interesse des einzelnen Tieres an unmittelbarem Wohlbefinden.

Kanton kritisiert Tierhaltung seit Jahren

Landwirt Suter will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen, wie er auf Anfrage bestätigt. Mehr wolle er derzeit nicht sagen. Auch beim ALV will man den Entscheid nicht kommentieren. Die Sache ist heikel - auch weil ein weiteres Verfahren bei der Staatsanwaltschaft hängig ist: In diesem Fall wird Suter selbst beschuldigt, gegen das Tierschutzgesetz verstossen zu haben. Angezeigt wurde der Landwirt durch das ALV auf Basis der erwähnten Stallkontrolle 2017.

Aus Sicht des Kantons gibt die Tierhaltung auf dem Hof seit Jahren Anlass zur Beanstandung. Die Rede ist unter anderem von chronisch verdreckten Tieren, überlangen Klauen und zu engen Buchten. Laut Kontrollen liegt der Rindviehbestand bei über 200 Tieren. Suter hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Bestandestierärztin habe die Gesundheit der Tiere jeweils als sehr gut eingestuft. Die Ärztin hat mittlerweile ihren Vertrag mit Suter gekündigt. Zudem sei alles eine Frage der Relation: «Wenn man auf dem Stallboden essen will, ja, dann ist es zu wenig sauber dafür», sagte er.

Suter fühlt sich auch bei den Stallkontrollen schikaniert. Dass neben den Kontrolleuren zwei Polizisten aufgeboten worden seien, sei unverhältnismässig, findet er. Das ALV betonte, vier Personen seien wegen der Grösse des Betriebs und «der Ergebnisse früherer Kontrollen» nötig gewesen. Neben dem Rechtsstreit um die Deponie sind auch die Stallkontrollen zu einer Schlammschlacht zwischen dem Bauern und dem Kanton ausgeartet. Zumindest Suter sieht einen Zusammenhang zwischen den Verfahren: «Ich bin mir hundertprozentig sicher: Der Kanton will, dass ich den Hof aufgebe.»