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Darf man die grüne Fläche beim Goetheanum überbauen? Das werden die Kantonsrichter entscheiden, denn die Umweltorganisation Helvetia Nostra hat eine Einsprache weiter gezogen.
Die Richter werden sich mit der Überbauung Schwinbach Süd in Arlesheim beschäftigen müssen. Wie angekündet, hat die Stiftung Helvetia Nostra jetzt ihre Beschwerde ans Kantonsgericht weitergezogen. Die Stiftung der Fondation Franz Weber unterstützt damit die Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim, die sich gegen das Wohnbauprojekt auf dem Areal einsetzt.
In einem ersten Schritt kann Helvetia Nostra vor Gericht aber noch nicht in der Sache kämpfen, sondern darum, überhaupt angehört zu werden. Denn die Regierung war gar nicht erst auf die Beschwerde von Helvetia Nostra eingegangen. Begründung: Das Quartierplanverfahren sei bereits abgeschlossen. Zudem wird die Beschwerdeberechtigung der Organisation angezweifelt.
Diese argumentiert im Weiterzug ihrer Beschwerde: «Wo von Bundesrechts wegen geschützte Lebensräume in Gefahr sind, ist es nie zu spät, rechtlich einzugreifen.» Dazu Matthias Mast, Sprecher von Helvetia Nostra: «Leider müssen wir unser Einspracherecht oft vor Gericht erkämpfen.» Dabei habe man bereits mehrmals vor Bundesgericht Recht erhalten.
Inhaltlich argumentieren die Anwälte von Helvetia Nostra unter anderem, der Gemeinderat habe erst auf Druck des Kantons ein Naturinventar erstellt, und erst noch ein mangelhaftes. Die Bevölkerung sei nicht über die Naturbestände auf dem Areal informiert worden. Das gilt insbesondere für die Gemeindeversammlung, die den Quartierplan verabschiedet hatte. In den Quartierplanvorschriften findet man den Satz: «Es befinden sich aktuell keine geschützten Naturobjekte auf dem Areal.»
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Helvetia Nostra sieht aber nicht nur die Natur, sondern auch das Kulturdenkmal Goetheanum gefährdet. Zwar gebe es laut Baselbieter Bauinventar keine schützenswerten Bauten auf dem Areal, aber sehr wohl in unmittelbarer Nähe im Kanton Solothurn. Denn angrenzend an das Schwinbach-Areal befindet sich auf Dornacher Boden das Goetheanum.
Mit dem Verfahren vor Gericht fordert Helvetia Nostra, die schützenswerten Naturobjekte seien in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen. Das würde bedeuten, dass nichts mehr gebaut werden dürfte. Aufgrund von «krassen Verfahrensfehlern» seien die beiden Quartierpläne für das Areal für nichtig zu erklären, bereits erteilte Baubewilligungen seien zu widerrufen. Superprovisorisch solle den Eigentümern verboten werden, jegliche Änderungen an der Vegetation und am Terrain vorzunehmen.
Gleichzeitig wie Helvetia Nostra ist eine andere Naturschutzorganisation beim Projekt Schwinbach aktiv geworden, der WWF (World Wildlife Fund). Zwei Einsprachen hat die Sektion Region Basel eingereicht. Auch der WWF sieht «schwere Planungsunterlassungen» im Bauverfahren. Das Dokument zur Natur auf dem Areal, das dem Baugesuch beiliegt, ist für den WWF «ohne jeglichen wissenschaftlichen Anspruch» und eine «Bildreportage», die nicht als «Naturinventar» bezeichnet werden könne.
WWF-Basel-Geschäftsführer Jost Müller sagt: «Die Bevölkerung ist hinters Licht geführt worden.» Wie Helvetia Nostra fordert auch der WWF den Rückzug der Baugenehmigung und das Wiederaufrollen des gesamten Quartierplanverfahrens. Beider ersten Forderung sei man zeitlich sicher gut drin, sagt Müller.
Beim der zweiten ist er etwas zurückhaltender. Der Quartierplan war von der Gemeindeversammlung bereits im Juni 2018 verabschiedet worden. Die Verfechter des Projekt, allen voran die Gemeinde, haben wiederholt betont, während des ganzen Quartierplanverfahrens habe es mehrere Möglichkeiten gegeben, sich einzubringen; diese hätten die heutigen Kritiker nicht genutzt.
Auf seine Einsprachen hat der WWF bisher noch keine Antwort erhalten. Die Frage der Einspracheberechtigung stellt sich beim WWF seiner Meinung nach gar nicht erst: «Wir sind national eingabeberechtigt, und auch im Kanton Baselland seit über 40 Jahren.»