Brandstifter bleibt vorläufig im geschlossenen Massnahmezentrum: Baselbieter Strafgericht verzichtet auf Landesverweis.
Der 19-jährige Feuerwehrmann aus Oberwil erhielt am Dienstag wegen der drei Brandstiftungen eine unbedingte Freiheitstrafe von 3,5 Jahren. Beim dritten Brand in einer Einstellhalle gab es wie bei den ersten beiden Bränden lediglich Sachschäden, doch das Gericht ging davon aus, dass der Mann bewusst das Leben der Bewohner gefährden wollte. Deshalb gab es in diesem Punkt einen Schuldspruch wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung.
Die Schuldsprüche und das Strafmass waren allerdings eher Nebenpunkte, denn die Strafe wird zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Wie lange der Mann im Massnahmezentrum bleiben muss, bleibt offen: Spätestens nach fünf Jahren braucht es für eine Verlängerung erneut einen Gerichtsentscheid.
Verteidiger Andreas Fischer hatte ursprünglich eine weniger einschneidende und weniger lang dauernde Massnahme für junge Erwachsene gefordert, zeigte sich dann aber in seinem Plädoyer vor Gericht mit einer stationären Massnahme einverstanden: Sein Mandant habe die Therapie bereits angetreten, daher würde ein Wechsel zu Verzögerungen führen, und dies sei nicht im Interesse des 19-Jährigen. Der Mann hofft derweil, im Massnahmezentrum im nächsten Jahr eine Lehre beginnen zu können. Vor seiner Verhaftung hatte er eine Lehre als Automobilfachmann begonnen und dann abgebrochen.
Auf eine Landesverweisung verzichtete das Gericht: Der Italiener sei hier geboren, in der Region zur Schule gegangen und sei ansonsten gut integriert, somit sei er als Härtefall einzustufen. Der Mann hatte die Brände zugegeben, aber keinerlei Zivilforderungen anerkannt.
Die meisten Gläubiger schauen in die Röhre: Das Gericht verdonnerte den Mann zwar zu Schadenersatzzahlungen an diverse Versicherungen im Umfang von über 30'000 Franken, doch insbesondere die Mieter waren nicht in der Lage, den Wert ihres Materials in den Kellerabteilen minutiös zu beziffern und zu belegen. Ein schwacher Trost ist dabei, dass beim 19-Jährigen eh nichts zu holen ist. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.