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Zweimal rammte ein 38-jähriger Litauer das Schaufenster des Fotogeschäfts Marlin in der Aeschenvorstadt. Doch nur einmal war der Einbruch erfolgreich.
Im Januar 2007 donnerte er kurz vor drei Uhr morgens mit einem zuvor in der Breite gestohlenen VW Passat in das Schaufenster des Fotogeschäftes Marlin in der Aeschenvorstadt, mit mindestens einem Helfer zusammen räumte er danach den Laden aus. Die Beute bestand hauptsächlich aus Digitalkameras und Objektiven. Unter der Schwarzwaldbrücke wechselte er später das Fluchtfahrzeug, danach verlor sich seine Spur.
Vier Jahre später tauchte der Mann wieder auf: Im Mai 2011 versuchte er in der Nacht erneut in der Aeschenvorstadt sein Glück, auch diesmal mit einem zuvor gestohlenen Passat. Doch das Fotogeschäft hatte inzwischen Geländer vor dem Schaufenster installiert, die Täter gaben auf. Alleine der Sachschaden am Gebäude belief sich dennoch auf über 30 000 Franken.
Auch die Liste der Anklage im jetzigen Verfahren ist lang: Nebst den zwei Rammbock-Einbrüchen in Basel erbeutete er in ähnlichen Fällen auch teure Fotoausrüstungen in Zürich, Genf und Lausanne. Angeklagt sind insgesamt 14 Diebstähle, knapp die Hälfte davon insbesondere in der Westschweiz bestreitet er allerdings: Er sei dort nicht dabei gewesen. Bei all jenen Fällen, die er zugegeben hat, fand man seine DNA. Staatsanwalt Flavio Noto betonte aber, auch die anderen Einbrüche würden die Handschrift des Beschuldigten tragen.
Der Verteidiger hingegen sagte, einzelne Listen der geschädigten Firmen seien offensichtlich falsch. Sein Mandant habe mehrmals betont, er verstehe in gewissen Fällen nicht, wie der Deliktsbetrag derart hoch sein könne. Der Verteidiger benutzte in diesem Zusammenhang auch das Wort «Versicherungsbetrug».
Rechnet man die angegebene Deliktsumme aller 14 angeklagten Fälle in Foto-, Schmuck- und Pelzläden zusammen, kommt man auf über 900 000 Franken. Die Staatsanwaltschaft will den Mann für sieben Jahre hinter Gitter schicken, vor allem wegen der einschlägigen Vorstrafen und der hohen Anzahl an Delikten.
Auch sein Verteidiger räumte ein, dass die zugegebenen Taten als banden- und gewerbsmässiger Diebstahl einzustufen seien. Er befand indes, eine Strafe von drei Jahren genüge. Die Geschichte mit der Russenmafia sei nicht erfunden: Sein Mandant sei nach dem Tod der Mutter als 11-Jähriger in Litauen im Heim gelandet, dort schwer misshandelt worden und habe entsprechende Kontakte geknüpft. Auch habe ein Mittäter des Mannes in Österreich Selbstmord begangen, ein weiterer sei unter mysteriösen Umständen verstorben.
«Es tut mir ehrlich leid. Ich bin in einer sehr schlimmen Lage», ergänzte der Mann nach den Plädoyers. Das Urteil fällt heute Donnerstag.