Strafgericht Basel-Stadt
Basel hat in Begegnungszonen ein Raserproblem

Der Fall ist exemplarisch: Mit 70 Stundenkilometern war ein Motorradfahrer durch eine Tempo-20-Zone in der Rheingasse gerast. Das Strafgericht aber hat dennoch Milde walten lassen.

Patrick Rudin
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Die Rheingasse (Archiv)

Die Rheingasse (Archiv)

Roland Schmid

Eindrückliche 10 bis 20 Prozent beträgt die Übertretungsquote. In den Begegnungszonen wird deutlich öfter gegen Tempolimits und Fahrverbote verstossen als in anderen Strassen. Das bestätigt David Frey, Generalsekretär des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD), auf Anfrage der bz. Der Fall steht daher exemplarisch für viele: Es war ein Sonntag im Juni 2016, gegen halb acht Uhr abends fuhr der heute 22-jährige Mann mit seiner Kawasaki 250 R Ninja zügig durch die Basler Rheingasse.

Rund 40 Meter vor der Fischerstube blitzte es: Gemessen wurde Tempo 70, abzüglich der Messtoleranz ergibt das 65 Stundenkilometer. Seit die Rheingasse eine Begegnungszone ist, gilt dort Tempo 20. Mit der Überschreitung der Limite um 45 Kilometer pro Stunde war die Fahrt damit ein Fall für die Raserstrafnorm. Diese sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von zwölf Monaten vor.

Ungenügend ausgeschildert

Staatsanwalt Manuel Kiefer betonte am Mittwoch vor dem Basler Strafgericht, der Beschuldigte wohne selber im Kleinbasel und sei damit ortskundig, auch sei die Begegnungszone unmissverständlich signalisiert. Die Rheingasse sei zudem auch von Strassen mit Tempo 30 umgeben. Kiefer forderte deshalb eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

Verteidiger Christian Möcklin hingegen sagte, sein Mandant dachte, er fahre in einer regulären 50er-Zone. «Die Strasse war absolut menschenleer. Vor noch nicht allzu langer Zeit war die Rheingasse auch noch regulär mit Tempo 50 befahrbar», so Möcklin. Die Mindeststrafe von einem Jahr sei hier ungerecht: Hinterher seien zusätzliche Markierungen angebracht worden, vermutlich weil die Zone bis dahin ungenügend ausgeschildert war.

Das Dreiergericht unter Roland Strauss folgte dieser Logik: Es fällte einen Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung und beliess es bei einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken. Dazu kommen allerdings eine Busse von 2500 Franken sowie die Verfahrenskosten von über 2000 Franken. Man könnte dem Töfffahrer nicht im Sinne der Raserstrafnorm nachweisen, dass er das Risiko von Schwerverletzten in Kauf genommen habe.

Hilfe bot auch die Verordnung des Bundesrates über Begegnungszonen: Sie schreibt vor, dass die Übergänge vom übrigen Strassennetz deutlich erkennbar sein müssen. Laut Strauss sei dies damals am Eingang der Rheingasse nicht gegeben gewesen, es sei daher zugunsten des 22-Jährigen anzunehmen, dass er das Schild nicht bemerkt habe.

20 Kontrollen in der Rheingasse

Eine frühere bedingte Geldstrafe vom November 2015 wird nun allerdings trotzdem fällig: Als Neulenker hatte der Mann mit seinem Auto einen Passanten auf einem Fussgängerstreifen angefahren, damals wurde ihm der Ausweis für drei Monate entzogen. Nach der Raserei in der Rheingasse wurde ihm ein Entzug für 27 Monate angedroht, noch ist nicht klar, ob durch das mildere Strafurteil ein kürzerer Entzug möglich ist. Staatsanwalt Manuel Kiefer liess am Donnerstag noch offen, ob er den Fall an die nächste Instanz weiterziehen wird.

«Das Fahrverbot in der Rheingasse wird nicht sehr gut beachtet», ist sich auch David Frey bewusst. Der JSD-Generalsekretär weist darauf hin, dass die Basler Kantonspolizei im vergangenen Jahr alleine in der Rheingasse 20 Kontrollen durchgeführt habe. Die Übertretungsquote sei hier bei knapp 23 Prozent gelegen, darauf habe die Polizei mit intensiveren Kontrollen reagiert. Ein Vergleich der Quote zu anderen Begegnungszonen in der Innenstadt sei allerdings nicht möglich, da dort weniger Kontrollen durchgeführt würden.