Gesetzesänderung
Licht einschalten wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2014 müssen alle Automobilisten in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren.

Markus Chalilow
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Licht am Tag

Licht am Tag

TCS

Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse von 40 Franken. Während Neuwagen seit Februar 2011 bereits über automatische Tagfahrleuchten verfügen, müssen bei älteren Modellen die Abblendlichter eingeschaltet werden. Alternativ kann man auch nachträglich noch Tagfahrleuchten (meist mit LED-Technik) installieren lassen. Diese schonen die Abblendlampen und verbrauchen wesentlich weniger Energie, was dem Treibststoffverbrauch zu Gute kommt. Allerdings sollte man das Nachrüsten einem Fachmann überlassen, der auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Montage kennt. Mofas, Fahrräder, E-Bikes, Landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie alle vor 1970 in Verkehr gesetzte Fahrzeuge sind von dieser Pflicht ausgenommen.