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In Zurzibieter Gemeinden haben Hundehalter die jährliche Zahlungsaufforderung erhalten. Im Brief beigelegt ist auch ein Werbeflyer samt Spendenkonto der bekannten Tierschützerin Susy Utzinger. Wird damit gegen ein Gesetz verstossen?
Mit ausdrucksloser Miene blickt ein Beagle in die Ferne, auf seiner Stirn klafft eine blutende Wunde. Nicht zum ersten Mal wurde der jährlichen Hundesteuer der Verwaltung 2000, denen die Gemeinden Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Mellikon, Rekingen, Rümikon und Wislikofen angehören, ein Flyer beigelegt, der mit einem bearbeiteten Foto für die «Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz» wirbt. In grossen Lettern prangt auf der Vorderseite die Kontonummer der Stiftung, auf der Rückseite wird darauf hingewiesen, dass über die Stiftung kostenlose Broschüren zum Thema Tierschutz bezogen werden können.
Hundehalter aus den betreffenden Gemeinden sind über den Versand irritiert. Sie fragen sich, ob es erlaubt sei, amtlichen Rechnungen Werbung – wozu Spendenaufrufe letztlich auch gehören – beizulegen.
Auf Anfrage bestätigt die Verwaltung 2000 den Versand der Karte. Man habe schon einmal eine solche Aktion durchgeführt und gehe davon aus, dass es erlaubt sei, Beilagen dieser Art mit der zu verrechnenden Hundesteuer zu versenden. Es sei schliesslich für einen guten Zweck und unverbindlich, jeder könne selbst entscheiden, ob er eine Broschüre beziehen wolle. Dass ein Versand von derartigen Flyern gegen bestehende Gesetze verstosse, sei der Gemeinde nicht bekannt.
Anders sieht dies Martin Süess, Leiter Rechtsdienst der kantonalen Gemeindeabteilung. «Spontan würde ich sagen, dass dieser Versand nicht zulässig ist. Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass im Rahmen von öffentlichen Versendungen keine privaten Dokumente verschickt werden dürfen.» Er kenne den Sachverhalt allerdings nicht näher. «Sofern ist es mir nicht möglich, eine abschliessende Beurteilung vorzunehmen», sagt er. Auch darum, weil ihm ein vergleichbarer Fall nicht bekannt ist.
Sofern Anwohner der betroffenen Gemeinden auf ihn zukämen, müsste er allerdings aktiv werden. In diesem Falle würde er eine Art Vernehmlassung bei der Verwaltung 2000 einholen. Zu allfälligen Konsequenzen und dem weiteren Vorgehen darf Süess zum jetzigen Zeitpunkt keine näheren Angaben machen.
Ob es sich bei den Beilagen um Werbung im klassischen Sinne oder um Spendenaufrufe handelt, beeinflusst die Beurteilung der Sachlage laut Süess nicht. «Es spielt keine Rolle, ob es eine gute oder sinnvolle Sache ist», sagt er.
Bei Susy Utzinger handelt es sich um eine der bekanntesten Tierschützerinnen der Schweiz. Der Sitz der Organisation befindet sich im zürcherischen Kollbrunn. Auch diese Tatsache löst bei den Hundebesitzern Verwunderung aus. Sie fragen sich, weshalb für eine ausserkantonale Stiftung geworben wird. Mit dem Aargauer Tierschutzverein oder dem Tierlignadenhof in Kaisten gäbe es auch im Kanton ansässige Vereine, welche auf Spenden angewiesen sind.
«Sicherlich müsste man sich bei der Gemeinde erkundigen, nach welchen Kriterien Stiftungen berücksichtigt werden. Da stellt sich auch die Frage der Rechtsgleichheit», so Martin Süess. Laut Verwaltung 2000 habe sich Utzinger bei den Gemeinden gemeldet und die Idee mit der Beilage zur Hundesteuer unterbreitet. Des Weiteren seien bis jetzt keine anderen Anfragen dieser Art eingegangen.