Klingnau
Tote Wasserbüffel-Kälbchen in Klingnau: Nun gibts Busse und Geldstrafe

Vier Wasserbüffel-Kälbchen sind in Klingnau elendlich zu Tode gekommen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen den Schuldigen einen Strafbefehl ausgesprochen. Pro-Natura-Chef Johannes Jenny will den Befehl nicht bekommen haben.

Philipp Zimmermann/Elisabeth Feller
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So soll es sein: Ein gesunder Wasserbüffel im Schutzgebiet der Pro Natura Aargau.
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Leserfoto der sieben Wasserbüffel von Pro Natura Aargau in Full-Reuenthal.
Wasserbüffel im Zurzibiet: Strafbefehl liegt vor.
Pro-Natura-Geschäftsleiter Johannes Jenny: «Keinen Strafbefehl erhalten»
In den wärmeren Monaten finden die Wasserbüffel im Auengebiet Machme genügend natürliche Nahrung.

So soll es sein: Ein gesunder Wasserbüffel im Schutzgebiet der Pro Natura Aargau.

AZ-Archiv

Im November und Dezember 2012 waren im Klingnauer Naturschutzgebiet Machme vier Wasserbüffelkälbchen gestorben. Ein Tier war von der Herde zu Tode getrampelt worden. Drei Kälbchen starben wegen Mangelernährung und Herz-Kreislaufversagen. Die Büffel gehörten zu einer Herde, die von Pro Natura Aargau zur «Landschaftspflege» eingesetzt wurde.

Konkret: Sie frassen Schilf und andere Pflanzen und machten damit den Einsatz von Motormähern überflüssig. Ohne die Büffel würden Schilf und Pflanzen die Wasserflächen bald überwuchern und für viele Lebewesen nutzlos machen.

Nach einer anonymen Strafanzeige war ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet worden. Die Abklärungen sollten zeigen, ob Pro Natura oder der damalige Tierhalter, ein Landwirt, schuldig am Tod der Tiere sind.

Nun liegt das Verdikt vor. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat einen Strafbefehl erlassen. Der Strafbefehl beinhaltet ein bedingt ausgesprochene Geldstrafe und eine Busse. Über die Höhe wollte die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, Elisabeth Strebel, keine Angaben machen. Und auch an wen der Befehl gegangen ist, will sie nicht sagen.

Pro-Natura-Geschäftsführer Johannes Jenny wiegelt ab und betont: «Pro Natura Aargau hat keinen Strafbefehl erhalten.» Bliebe also der Bauer. Doch dieser ist nicht bekannt und konnte daher nicht befragt werden.

Doch gegen den Strafbefehl hat die betroffene Partei bereits Einsprache erhoben? Wie geht es jetzt weiter? Elisabeth Strebel sagt, dass es «nach der Einsprache noch einmal eine Einvernahme geben wird. Erst danach wird die Staatsanwaltschaft entscheiden,ob sie das Verfahren abschliessen oder ans Gericht weiterziehen will.»

Anfang August 2013 hat Pro Natura übrigens erneut Wasserbüffel auf die Weide in der Machme beim Klingnauer Stausee platziert. Wie Johannes Jenny damals ausführte, sollen die Wasserbüffel regelmässiger und besser kontrolliert werden als die Herde des vergangenen Jahres. Zuständig für die Betreuung ist eine Pro-Natura-Tochter, die «Crea Natira».