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Durchschnittlich vier von fünf Verkaufsstellen im Zurzibiet haben bei einem Test Alkohol an Minderjährige abgegeben. Die Regionalpolizei, die den Test begleitet hat, spricht von einem «ernüchternden» Resultat.
Die Regionalpolizei Zurzibiet hat in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz Aargau/Luzern im Zurzibiet Alkoholtestkäufe durchgeführt. Sie fanden am 5. und 7. November nachmittags und abends statt, teilt die Repol mit. «Von den 20 getesteten Betrieben – Läden, Kioske und Gaststätten – haben 14 (70 Prozent) gegen das Gesetz verstossen und jeweils keine Ausweise verlangt», heisst es in der Mitteilung.
Nicht nur das: Mangels Kontrolle fiel den Verkäufern das jugendliche Alter der Testkäufer offenbar nicht auf: Sie erhielten problemlos den verlangten und für ihre Altersgruppe verbotenen Alkohol. «Für solche Testkäufe bestehen strenge Richtlinien. Dabei werden Jugendliche durch das Blaue Kreuz eingesetzt, die Erfahrung mit solchen Testkäufen haben», heisst es weiter. Begleitet wurden die Testkäufer durch eine Patrouille der Repol.
Polizei darf nicht büssen
Die fehlbaren Verkäufer konnten von der Polizei nur verwarnt werden, da die Ergebnisse der Alkoholtestkäufe in einem Strafverfahren nicht verwendet werden dürften. Die Polizei darf in diesen Fällen keine Busse aussprechen, da ein Bundesgerichtsentscheid Alkoholtestkäufe als verdeckte Ermittlung einstuft.
«Die beanstandeten Betriebe werden jedoch an die Gemeindebehörden weitergemeldet», so die Repol. Es obliege nun den Gemeinden, allfällige Sanktionen zu verhängen. «Aufgrund dieses ernüchternden Resultates behält sich die Regionalpolizei vor, weitere Kontrollen durchzuführen.» (NRO)