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Die Rechtsstreitigkeiten um den geplanten Ausbau der B34 bei Waldshut (D) sind mit einer aussergerichtlichen Einigung beigelegt worden. Damit dürften die Dauerstaus zwischen Gewerbepark und Zoll auf deutscher Seite bald ein Ende haben.
Der Ausbau auf drei Spuren kann in etwa einem Jahr beginnen und wäre dann Ende 2016 beendet.
Positiv dürfte sich der Ausbau auch auf Staus auf Schweizer Seite des Grenzübergangs Koblenz auswirken. Der Kanton Aargau und die Gemeinde Koblenz haben ihren Ausbau vor einigen Monaten abgeschlossen. Die Massnahmen können aber erst dann richtig greifen, wenn auch auf deutscher Seite der Ausbau abgeschlossen ist.
Bei dem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatten der ehemalige Inhaber des Gasthofs Fährhaus und die Gewerbepark Hochrhein GmbH gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Strassenausbau geklagt. Der Gastronom hatte nach dem Verkauf der Immobilie seine Klage zurückgezogen.
Übrig als Konfliktparteien blieben damit das Regierungspräsidium Freiburg als Strassenbaubehörde und die Gewerbepark Hochrhein GmbH. Nun hat man sich geeinigt. Das bedeutet die Einstellung des Verfahrens, das den Bau der dritten, 1250 Meter langen Fahrspur blockiert hat. (nro/sk/pz)