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Aargau
Zurzibiet
Jahrelang soll ein Mann aus dem Aargau Frauen sexuell genötigt haben. Er war Guru in einer Sekte, die Frauen waren ihm hörig. Am Mittwoch urteilte das Obergericht Aargau über den Fall.
Die Anklageschrift ist lang, sie zu lesen, ist unangenehm. Fünf Frauen soll ein heute 66-Jähriger missbraucht haben. Einige davon, nachdem er bereits 2010 vom Solothurner Obergericht zu einer Haftstrafe von 27 Monaten verurteilt worden war. Diese durfte er mit elektronischer Fussfessel in seinem Haus in Oensingen und danach in Endingen absitzen, wo ihn seine späteren Opfer besuchten. Unter anderem soll er sie genötigt haben, ihn oral zu befriedigen. Ausserdem verletzte er sie an den Brüsten und im Intimbereich.
Insgesamt fünf Frauen hatten gegen ihn Anzeige eingereicht. Das Bezirksgericht Zurzach verurteilte den Mann im November 2015 wegen mehrfacher sexueller Nötigung sowie Ausnützen einer Notlage zu neun Jahren und neun Monaten Haft. Eine Verwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, verhängte das Gericht nicht. Das Urteil zog der Angeklagte weiter ans Obergericht. Dort wollte er sich gestern Mittwoch nicht äussern. Auch sonst zeigte er sich nicht kooperativ: Gespräche mit forensischen Gutachtern hatte er abgelehnt, ebenso eine Therapie. Dies begründete er damit, dass er kein Vertrauen in Psychologen habe.
Die späteren Opfer lernte der Angeklagte in einer Meditationsgruppe kennen. Er leitete eine eigene Yoga-Schule und liess sich von seinen Schülern als «Meister Soeido» ansprechen. Die Klägerinnen sind alle 20 bis 30 Jahre jünger als der Täter und befanden sich laut Staatsanwaltschaft in einem emotional labilen Zustand, als sie seine Schule
besuchten. Der Angeklagte machte die Frauen von sich abhängig und brachte sie dazu, alle ihrer Entscheidungen mit ihm abzusprechen. Teilweise konnte er erreichen, das sie sich von ihren damaligen Partnern trennten.
Der Angeklagte teilte seinen Opfern jeweils mit, dass sie von der «allumfassenden Macht» zu seiner Frau erkoren worden seien. Sie trauten nicht, sich zu widersetzen. Dass sich erwachsene Frauen in einer solchen Situation nicht zur Wehr setzen, ist laut der Staatsanwaltschaft nur dann zu verstehen, wenn die Vorfälle im Kontext betrachtet werden: Die Frauen hätten einen gewissen Hang zur Entwicklung eines Abhängigkeitsverhältnisses gehabt und seien auf der Suche nach einer Autoritätsperson gewesen. Der Sektenguru habe das erkannt und ausgenutzt.
Weil der Mann nicht mit Psychologen kooperierte, wurde ein sogenanntes Aktengutachten, beruhend auf Zeugenaussagen und Dokumenten, erstellt. Laut dem Gutachter lässt sich bei dem Angeklagten keine Krankheit diagnostizieren. Wohl aber Persönlichkeitsmerkmale, die für die Taten relevant gewesen seien: So habe der 66-Jährige eine narzisstische Persönlichkeit und weise einen Dominanzfokus auf.
Für seine Taten seien diese Charakterzüge relevant gewesen, so der Gutachter. «Der Angeklagte sieht sich als etwas Besonderes. Das war beim Aufbau seiner Meditationsgruppe wichtig. Er stand im Zentrum und verlangte immer mehr Bewunderung.» Das mache eine Therapie schwer, denn «bei einer Therapie ist der Patient in keiner Machtposition mehr». Die Rückfallgefahr stufte er als hoch ein.
Dazu nahm der Angeklagte vor Obergericht kurz Stellung: «Was ich da höre, ist schrecklich.» Weiter wollte er sich nicht äussern. Während der Gutachter sprach, lachte der Mann mehrmals schnaubend vor sich hin. Sein Anwalt Alain Joset beantragte Haftentlassung, die Staatsanwaltschaft die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils.
Das Gericht brauchte 90 Minuten, um zu einem Urteil zu kommen. Am Ende errang der Angeklagte einem Teilsieg. Er wurde zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die er vorerst in Sicherheitshaft verbringen muss. Eine Verwahrung sprach das Gericht nicht aus, weil nicht ausgeschlossen sei, dass der Mann therapiert werden könne.
Für Verteidiger Joset ist das Urteil positiv: «Mein Mandat ist vorerst zufrieden, dass keine Verwahrung ausgesprochen wurde.» Ob er das Urteil weiterzieht, will Joset entscheiden, nachdem er das schriftliche Urteil erhalten hat. Auch Staatsanwalt Sandro D’Ignazio will die Urteilsbegründung abwarten, bevor er über einen allfälligen Weiterzug des Falles ans Bundesgericht entscheidet.