Lengnau
Nachdem der Regierungsrat Nein zu Bauprojekt sagte: Gemeinde feiert Teilerfolg gegen Kanton

Das Verwaltungsgericht gibt der Gemeinde Lengnau gegen einen Entscheid des Regierungsrats recht. Es geht um ein Bauprojekt mit Buswartehaus, Regenbecken und Entsorgungsstelle. Eine Beschwerde gegen das Projekt ist aber noch nicht vom Tisch.

Andreas Fretz
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Hier sollen Buswartehaus, Regenbecken und Entsorgungsgebäude entstehen.

Hier sollen Buswartehaus, Regenbecken und Entsorgungsgebäude entstehen.

zvg

Lengnaus Gemeindeschreiber Anselm Rohner will nicht von einem Sieg sprechen, aber zumindest von einem Teilerfolg. Diesen erzielte die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Entscheid des Regierungsrats. Dabei geht es um das Buswartehaus Brücke, das Regenbecken und die Entsorgungsstelle auf demselben Areal. Drei private Parteien hatten gegen das Bauprojekt Einsprache erhoben. Der Regierungsrat befand daraufhin im März 2018, dass die Mindestabstände zur Strasse nicht eingehalten werden. Das hatte laut Regierungsrat zur Folge, dass das gesamte Bauvorhaben, soweit es nicht schon bewilligt war (Regenbecken), nicht umgesetzt werden kann.

Das Erstaunen im Lengnauer Gemeinderat war gross, denn vorgängige Abklärungen beim Kanton hatten ergeben, dass ein reduzierter Strassenabstand möglich sei. «Mit diesem Entscheid des Regierungsrats stirbt das ganze Bauvorhaben mit den vorgesehenen zusammenhängenden Gebäudebereichen Wartehaus Bus, Betriebsgebäude Regenbecken und Entsorgungsgebäude nur wegen der Frage des richtigen Abstands zur Kantonsstrasse», befand der Gemeinderat und zog den Fall vor das Verwaltungsgericht.

Dieses hat nun entschieden, wie die Gemeinde mitteilt: «Das Verwaltungsgericht hat erfreulicherweise die Beschwerde der Gemeinde in der Hauptfrage gutgeheissen. Der Entscheid des Regierungsrats vom 7. März 2018 wurde aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid an den Regierungsrat zurückgewiesen.»

In den strittigen Punkten kam das Verwaltungsgericht zu folgenden Schlüssen:

  • Die Abweisung des Buswartehauses ist nicht gutzuheissen. Dies mit dem Hinweis, dass hier eine Bewilligung im Sinne einer Ausnahme in Aussicht gestellt werden muss.
  • Das baubewilligte Regenbecken mit Betriebsgebäuden kann fertiggestellt werden.

Vier Punkte der Einsprache hatte der Regierungsrat gar nicht erst behandelt. Dazu sagt das Verwaltungsgericht nun:

  • Der Unterabstand der Unterflurcontainer zur Landstrasse (Gemeindestrasse) kann vollzogen werden.
  • Die drei geplanten Parkplätze (Kurzfristparkierung) können erstellt werden.
  • Der Gewässerabstand zum Rickenbach ist eingehalten.
  • Die Bestimmungen des Ortsbildes sind für gut befunden worden.

Gespräche ohne Ergebnis

Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts hat die Gemeinde das Gespräch mit dem Vertreter der drei Einsprecher gesucht. Ohne Ergebnis. Das bedeutet: Der Regierungsrat muss über die Beschwerde der Einsprecher neu entscheiden. Diesmal unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verwaltungsgerichts.

Der Lengnauer Gemeinderat sagt dazu: «Aufgrund der Erwägungen des Verwaltungsgerichts rechnen wir mit einer Abweisung der Beschwerde und weiteren Kostenfolgen zulasten der Einwender.» Bis der neuerliche Entscheid des Regierungsrats vorliegt, dürfte wieder einige Zeit verstreichen. Danach können die Parteien erneut mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht gelangen. «Das kostet leider viel Zeit und Ressourcen», sagt Lengnaus Gemeindeschreiber Anselm Rohner.