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Patrick Müller ist überzeugt, dass die Stromleitungen beim Talacherhof in Lengnau seinen Kühen und deren Milch schaden. Doch laut einem Urteil der Schätzungskommission ist die Netzgesellschaft Swissgrid nicht verantwortlich für das Leiden der Tiere.
Der Kühe von Patrick Müller weiden unter Stromleitungen. Über seinen Talacherhof jagt die Swissgrid 380 Kilovolt durchs Netz. Die Kühe leiden, ihre Milch sei schlecht, sagt Müller. Es geht um seine Existenz.
Für ihn scheint klar: Durch die Spannung und die Magnetfelder fliessen mittels Induktion Kriechströme durch den Stall, was den Tieren schadet. Die Probleme tauchen allerdings erst seit 2007 auf, nachdem Müller einen Stallanbau, einen neuen Melkstand und Laufhof erstellt hat. Die 380-Kilovolt-Leitung wird indes bereits seit 1961 betrieben.
Auf der Suche nach den Gründen für das plötzliche Leiden der Tiere wurden zahlreiche Messungen durchgeführt, Experten beigezogen und Gutachten erstellt. Denn es geht um die Überleitungsrechte für den Strom und damit um viel Geld. Für die Netzgesellschaft ist klar: Die Überleitungsrechte sind für den Fortbestand der Versorgungssicherheit der Schweiz notwendig.
Müller hatte die Erneuerung der Verträge, die nach 50 Jahren ausgelaufen waren, seit dem Auftreten der Probleme verweigert. Die Swissgrid hat ein Enteignungsverfahren eingeleitet. Wenn Müller nicht freiwillig das Recht abtritt, wird es erzwungen. Eine Entschädigung erhält er so oder so. Doch die Höhe kann je nach Urteil variieren.
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat die Eidgenössische Schätzungskommission nun ein Teilurteil gefällt. Sie stellt fest, dass «keine natürliche Kausalität zwischen dem Betrieb der 380-kV-Leitung und der Schädigung am Viehbestand und der Milchqualität besteht». Müllers diesbezügliche Entschädigungsbegehren werden abgewiesen.
Die Kommission kommt zum Schluss, dass aus elektrotechnischer Sicht, wenn überhaupt, die mangelhaften Stallanlagen (z. B. eine schlechte Erdung) für die Schädigung am Viehbestand ursächlich sind. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jedoch nicht die Swissgrid-Leitung. Denn auch nach Ausschaltung der 380-kV-Leitung wurden Ströme im Stall gemessen.
Die Enteignerin (Swissgrid) wird von der Schätzungskommission dazu verpflichtet, dem Enteigneten (Patrick Müller) 40 000 Franken für Anwalts- und Fremdkosten zu bezahlen. Die Ausgaben und die Forderung Müllers waren mit über 118 000 Franken jedoch deutlich höher. Die Verfahrenskosten unter Einbezug der angeordneten Messungen werden der Swissgrid übertragen. Gegen das Teilurteil kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.
Offen ist noch die Frage der Entschädigung für die Überleitungsrechte. Gelingt den beiden Parteien keine Einigung, können sie, beschränkt auf diese Frage, erneut die Schätzungskommission anrufen.