Der ehemalige Hausarzt Hareshchandra Shah und seine Gattin decken einen Nachbarn in Klingnau mit heftigen Vorwürfen ein. Doch im Rechtsstreit bestätigen ausgerechnet mehrere ihrer eigenen Zeugen die Vorwürfe und schriftlich eingereichte Aussagen nicht.
Der Hausarzt Hareshchandra Shah (83) aus Klingnau, dem die Bewilligung 2019 mit Urteil des Bundesgerichts entzogen wurde, ist dank eines Vergleichs mit einigen Krankenkassen einer Anzeige wegen Betrugs entgangen.
Allerdings sorgt er mit einem anderen Fall selbst für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. Shah und seine Ehefrau (70), beide deutscher Nationalität, haben letztes Jahr einen Nachbarn (69) an ihrer Wohnadresse in Klingnau wegen mehrfacher Beschimpfung angezeigt. Konkret werfen sie ihm solche an drei Tagen im Jahr 2018 vor:
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren allerdings per Verfügung ein. In dieser, die der AZ vorliegt, kam sie zum Schluss: «Es ergaben sich objektiv betrachtet nicht unerhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Ausführungen der Privatkläger.»
Die Aussagen der Zeugen seien derart vage, dass die Angaben der Privatkläger nicht genügend untermauert werden. Bei einer Anklageerhebung könne nicht mit einer Verurteilung gerechnet werden. Beim dritten Vorwurf hielt die Staatsanwaltschaft sogar fest, dass Shahs und ihre Zeugin hinsichtlich der angeblichen Anwesenheit der zweiten Zeugin «unwahre Aussagen machten».
Die Geschichte erinnert an einen Einbruch, den Shah 2005 in seinem damaligen Wohnort in Schwerte bei Dortmund vorgetäuscht und dazu Rechnungen gefälscht hatte. Der Versicherung meldete er dabei den Diebstahl von medizinische Gerätschaften und zwei Lithografien des berühmten spanischen Malers Juan Miró. Den Wert gaben er und seine Frau mit 35'000 Euro an. Ein Gericht erkannte allerdings zwei Kaufbelege für Praxisgeräte aus dem Jahr 1991 als Fälschungen. Die Adresse des Herstellers enthielt fünfstellige Postleitzahlen – obwohl diese erst 1993 eingeführt wurden. Ein Mitarbeiter fand an jener Adresse stattdessen einen Bauernhof vor.
Das letzte Kapitel in der Geschichte um die Beschimpfung ist noch nicht geschrieben. Der Skandalarzt und seine Frau haben Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft eingereicht. Die Verfügung ist somit noch nicht rechtskräftig. Nun muss sich auch das Aargauer Obergericht mit der Sache befassen.
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