Der Steinbruch in Mellikon darf aktuell mit unverschmutztem Aushub aufgefüllt werden. Der Regierungsrat möchte die Deponie als Typ B für Inertstoffe festsetzen, die beim Rückbau von Gebäuden anfallen. Zwei Parteien, Naturschützer und 35 Privatpersonen sind dagegen.
Im Steinbruch in Mellikon soll eine Deponie für Inertstoffe entstehen. Bei diesem Material des Typs B handelt es sich um nicht verwertbare mineralische Bauabfälle und industrielle Abfälle. Diese lösen sich gemäss Fachleuten nicht auf, sind nicht brennbar und bauen sich nicht biologisch ab. Bis jetzt war kaum Widerstand gegen das Vorhaben zu spüren.
In der Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat steht nun, dass 36 Mitwirkende der Vernehmlassung den Antrag ablehnen, den Steinbruch Mellikon als Deponie des Typs B festzusetzen. Der Gemeinderat unterstützt das Vorhaben des Kantons und der Grundeigentümerin und Betreiberin des Steinbruchs.
Während der Vernehmlassung und Anhörung sowie Mitwirkung äusserten sich 47 Mitwirkende zur beantragten Richtplananpassung. Nebst den Grünen und der SP sind der WWF Aargau, der VCS Aargau und der lokale Naturschutzverein Rhytal-Studeland gegen die Festsetzung.
Der Naturschutzverein und 35 Private machen geltend, dass Mellikon mit der ehemaligen Reaktordeponie «Solvay» bereits genug Altlasten trage und eine neue Deponie das Image der Gemeinde nur verschlechtere. Die neue Deponie stehe der Absicht der Gemeinde Mellikon entgegen, sich mit anderen Branchen (Wander-, Bäder-, Erholungstourismus in intakten Naturlandschaften) neu zu positionieren. Zudem sei mit der neuen Deponie die Existenz der Gemeinde gefährdet.
Die Grünen und der VCS Aargau lehnen das Vorhaben ab, da die angenommene langfristige und stetige Zunahme an Entsorgungsvolumen für Inertstoffe zu hinterfragen sei. Zudem sollen anstelle der Errichtung neuer Deponien vermehrt Anstrengungen zur Wiederverwertung unternommen werden, um Typ-B-Materialien wieder in den Rohstoffkreislauf zurückzuführen. Die SP und der WWF Aargau wollen den Steinbruch Mellikon nur als Zwischenergebnis im Richtplan eintragen.
Der Verband Pro Natura hingegen ist gemäss Botschaft einverstanden. Wie auch die fünf Parteien Die Mitte, die EDU, die FDP, die GLP und die SVP. Ihre Vorbehalte äusserten der Regionalplanungsverband Zurzibiet Regio und vier Privatpersonen. Beide verlangen eine angemessene finanzielle Entschädigung für die Gesamtregion respektive die Gemeinde.
Zurzibiet Regio kritisiert zudem, dass eine regionale Doppelbelastung von zwei betriebenen Deponien des Typs B (Mellikon und Fisibach) nicht unterstützt werden könne, und daher ein paralleler Betrieb der beiden Deponien mit geeigneten Massnahmen auszuschliessen sei.
Im Steinbruch Mellikon wird seit über 100 Jahren Kalkstein abgebaut. Die Wiederauffüllung ist zurzeit mit «unverschmutztem Aushubmaterial» (Typ A) bewilligt. Ab 2022 soll die während 50 bis 55 Jahren jährlich rund 30'000 bis 50'000 Kubikmeter Material des Typs B aufnehmen. Deponien für Inertstoffe müssen strengere Auflagen erfüllen und gemäss Bundesrecht im kantonalen Richtplan ausgewiesen werden.
«Gesamtkantonal besteht ein Bedarf nach zusätzlichen Ablagerungsvolumen für Material des Typs B», schreibt der Regierungsrat. Denn bis jetzt besteht mit der Deponie Emmet in Seon nur eine Deponie für Inertstoffe. Sie kann rund einen Viertel des jährlich im Kanton anfallenden Volumens aufnehmen.
Mit den insgesamt vier geplanten neuen Deponien will der Kanton sicherstellen, dass Bauabfälle innerhalb des Kantons entsorgt werden können. Während die Deponien in Würenlos und Birrhard weiterer Abklärungen bedürfen, sind für die Projekte in Eiken und Mellikon die nächsten Verfahrensschritte zur Festsetzung im Richtplan eingeleitet worden. Nach der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat folgt dessen Beschluss in einer der kommenden Sitzungen. Am Schluss muss der Bund das Vorhaben bewilligen. (sga)