Neues Reglement
Gratisparkieren vorbei: Bad Zurzach bittet Autofahrer nun zur Kasse

Das neue komplexe Parkreglement in Bad Zurzach beendet das jahrelange Gratisparkieren im öffentlichen Raum. Das Stimmvolk selbst hat dies genehmigt. Trotzdem stossen die Gebühren auf Kritik.

Samuel Buchmann
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Ab 1. Juli 2015 gilt es ernst: Bei der Propstei – bisher ein beliebter Gratis-Parkplatz – ist nur noch eine Stunde gebührenfrei. Jede weitere kostet einen Franken.

Ab 1. Juli 2015 gilt es ernst: Bei der Propstei – bisher ein beliebter Gratis-Parkplatz – ist nur noch eine Stunde gebührenfrei. Jede weitere kostet einen Franken.

Samuel Buchmann

Bisher haben viele Anwohner in Bad Zurzach ihr Auto über Nacht gratis in der blauen Zone parkiert. Auf den grösseren öffentlichen Anlagen wie Neuberg oder Tiergarten war das Parkieren sogar ganztags gratis. Damit ist jetzt Schluss: Ab morgen gilt im Flecken das neue Parkreglement (siehe Kontext unten).

Im Ortskern ist nun nur noch die erste Stunde auf einem Parkplatz gratis. Danach fallen etwa auf dem beliebten Propstei-Parkplatz Gebühren von einem Franken pro Stunde an. Und auch in den Wohnquartieren und auf den grossen Anlagen ist fertig mit Gratisparkieren. Immerhin ist die Gebühr dort auf maximal fünf Franken pro Tag beschränkt. Jahresparkkarten kosten für Anwohner 600 Franken pro Jahr.

«Klar, das ist eine grosse Umstellung für alle, die bisher gratis parkiert haben», sagt Daniel Zumbach, Leiter der Bad Zurzacher Abteilung Bau, Planung und Umwelt. «Besucher, die zum ersten Mal nach Bad Zurzach kommen, werden die Gebühren hingegen normal finden.» Hintergrund der verschiedenen Zonen: Man will den Ortskern frei von Dauerparkierern halten, damit Besucher freie Plätze finden.

Pendler-Gebühr am höchsten

Am härtesten trifft die neue Regelung die arbeitstätigen Pendler ohne eigenen Parkplatz. Sie müssen eine neue Gebühr von 720 Franken jährlich für eine Parkkarte berappen. Mit dieser dürfen sie allerdings nur im unmittelbar an den Ortskern angrenzenden Wohngebiet – in der Zone 3 – parkieren. «Diese Distanz ist zumutbar, das sind meist nur ein paar hundert Meter», sagt Daniel Zumbach. Eine Garantie für einen freien Parkplatz gibt es nicht und die Karte gilt nur montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr. Beantragen kann sie nur, wer einen festen Arbeitsplatz in Zone 1 oder 2 hat.

Diese neue Gebühr kommt nicht überall gut an. Ein Kritiker ist zum Beispiel der Arzt Glenn Füchsel, der in Bad Zurzach eine Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe betreibt. Er selbst pendelt zwar nicht, dafür drei seiner Mitarbeiterinnen. Füchsel findet die neue Gebühr falsch. «Das ist kontraproduktiv für Bad Zurzach als Standort», sagt er. «Es ist sowieso schwierig, hier Mitarbeiter zu finden. Nun müssen diese auch noch jedes Jahr 720 Franken Parkgebühren zahlen.»

Die öffentlichen Verkehrsmittel seien kaum eine Alternative im ländlichen Gebiet und eigene Parkplätze hätten die Geschäfte im Ortskern keine. Der Arzt sorgt sich um die Zukunft von Bad Zurzach. «Der Ort scheint langsam auszusterben. Die Strassen sind oft wie leergefegt und die Läden können mangels Laufkundschaft kaum noch überleben», sagt Füchsel. Gerade unter diesem Gesichtspunkt dürfe man Besucher und arbeitstätige Pendler nicht noch zusätzlich mit Parkgebühren schröpfen.

Daniel Zumbach entgegnet dem: «Das neue Parkreglement war ein demokratischer Entscheid der Gemeindeversammlung.» Die Gebühren seien nötig, da die Gratisparkplätze bisher oft vollständig belegt gewesen seien. «Sie gelten übrigens auch für uns Gemeindeangestellte.»

Verschiedene Zonen, verschiedene Regeln

Das neue Parkreglement tritt am 1. Juli in Kraft. Das bedeutet neue Regeln für alle, die ihr Auto im Flecken auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Neu ist der Ort in Zonen aufgeteilt.
Zone 1 sind die grösseren Strassen im Ortskern. Also Hauptstrasse, Bahnhofstrasse und Promenadenstrasse bis zur Migros. Hier darf montags bis samstags von 8 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr maximal eine Stunde parkiert werden. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parkieren nicht begrenzt. Die Zone 1 ist also eine Blaue Zone, wie sie in den meisten Städten üblich ist.

Zone 2 umfasst alle öffentlichen Parkplätze im Ortskern abseits der blauen Zone – zum Beispiel diejenigen bei der Propstei. Hier können Besucher ihr Fahrzeug so lange abstellen, wie sie wollen. Die erste Stunde ist gratis, jede weitere kostet einen Franken.

Das restliche Wohngebiet gehört zu Zone 3. Sie ist ein Hybrid aus blauen Zonen und gebührenpflichtigen Parkplätzen. Das Parkieren mit Parkscheibe ist von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr mit Parkscheibe maximal vier Stunden sowie an Sonn- und Feiertagen gebührenfrei. Auf den gebührenpflichtigen Anlagen ist wie in Zone 2 eine Stunde kostenlos, danach fällt für jede weitere einen Franken an. Im Gegensatz zu den Gebühren in Zone 2 gilt hier aber ein Maximalbetrag von fünf Franken pro Tag. Zu diesen Anlagen gehören Neuberg, Tiergarten und Hueb.
Was ausserhalb dieser drei Zonen liegt, gilt als Zone 4. Hier bestehen keine Parkbeschränkungen.

Das alles klingt für Aussenstehende reichlich kompliziert. In der Praxis sind die jeweiligen Regeln aber vor Ort ausgeschildert. Es ist also nicht nötig, sie auswendig zu kennen.
Noch komplizierter wird die Angelegenheit, wenn es ans Langzeitparkieren geht: Anwohner der Zone 1 können eine Jahresparkkarte für Zone 1 kaufen. Sie kostet 480 Franken. Wer in Zone 2 wohnt, kann eine Karte für die Zone 1 oder 2 lösen. Sie kostet ebenfalls 480 Franken. Mit den Jahresparkkarten der Zonen 1 und 2 ist das Parkieren von 18 bis 8 Uhr und an Sonntagen erlaubt. Teurer ist eine 24-Stunden-Bewilligung für Zone 3. Sie kostet 600 Franken und kann von Anwohnern aller Zonen gelöst werden. Pendler werden künftig am stärksten zur Kasse gebeten: 720 Franken müssen sie für eine Jahresparkkarte bezahlen – die dann nur für Zone 3 von 7 bis 19 Uhr gültig ist. (SBU)