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Die Bundesanwaltschaft prüft, ob der Flugzeugabsturz von Würenlingen im Jahr 1970 neu untersucht werden soll. Dies erklärt die Regierung in der Antwort auf eine Interpellation von Grossrätin Jeanine Glarner (FDP).
Am 21. Februar 1970 explodierte im Frachtraum einer «Coronado» der Swissair eine Bombe. Das Flugzeug stürzte bei Würenlingen ab. Alle 47 Passagiere und Crew-Mitglieder kamen beim Absturz ums Leben. Als Hauptverdächtige galten zwei Mitglieder einer palästinensischen Terrorgruppe. Zu einem Prozess ist es aber nie gekommen; im Jahr 2000 wurden die Ermittlungen eingestellt.
Nachdem neue Dokumente aufgetaucht sind, zwei Bücher viele Fragen aufwerfen und auch verschiedene Politiker auf Bundesebene aktiv geworden sind, klärt nun die Bundesanwaltschaft, ob die Ermittlungen wieder aufgenommen werden sollen.
Auf kantonaler Ebene hat FDP-Grossrätin Jeanine Glarner eine Interpellation zum Thema eingereicht. Sie hält fest, dass die Hinterbliebenen der Opfer bis heute keine Gerechtigkeit erfahren hätten. 2016 hat der Regierungsrat den Bundesrat gebeten, die Vorgänge rund um den Terroranschlag zu untersuchen.
Ob die Regierung seither in dieser Angelegenheit wieder etwas unternommen habe, will Glarner wissen. Und ob der Regierungsrat mit der Arbeit der Untersuchungskommission zufrieden sei. Man habe nichts weiter unternommen, heisst es in der Antwort zur Interpellation. Man nehme das Ergebnis zur Kenntnis, dass es kein geheimes Abkommen zwischen der Schweiz und der PLO gegeben habe.
Der Regierungsrat ist aber der Auffassung, dass alles darangesetzt werden muss, damit die neuen und offenen Fragen lückenlos geklärt werden. Aus diesem Grund habe man auch
bereits 2016, nach dem Erscheinen der Bücher von Marcel Gyr und Arthur Schneider, den Bundesrat aufgefordert, die Vorgänge des Flugzeugabsturzes in geeigneter Form aufzuarbeiten.
Der Bundesrat habe bestätigt, dass eine vertiefte Aufklärung des Bombenanschlags zur Wahrheitsfindung und aus Achtung gegenüber den Opfern und ihren Hinterbliebenen als notwendig erachte.
Glarner möchte zudem wissen, ob der Fall nach dem Auftauchen bisher geheimer FBI-Dokumente von der Bundesanwaltschaft neu aufgerollt werden müsste. Man unterstütze jegliche Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden, schreibt die Regierung. Laut der Bundesanwaltschaft werde das Ersuchen um die Wiederaufnahme des Strafverfahrens «Würenlingen» zurzeit bearbeitet. Weiter könne und werde der Aargauer Regierungsrat nichts unternehmen. Denn es liege nicht in seiner Zuständigkeit, selber weitere Untersuchungen zu initiieren oder gar durchzuführen.