Startseite
Aargau
Zurzibiet
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen katholischen Pfarrer von Aadorf und Döttingen einen Strafbefehl wegen sexuellen Handlungen mit Kindern erlassen. Der Schweizer sass 2010 bereits einen Monat in U-Haft.
Die umfangreichen Untersuchungen hätten bestätigt, dass es in der Zeit von 1999 bis 2010 zwischen dem Beschuldigten und mehreren Jugendlichen zu körperlichen Kontakten gekommen sei, heisst es in der Mitteilung der Thurgauer Staatsanwaltschaft vom Mittwoch.
Der heute 42-jährige Schweizer wirkte in dieser Zeit auch im Kanton Aargau. Vor seinem Amtsantritt 2000 in Aadorf war S. K. auch zwei Jahre lang in Döttingen AG tätig.
Grenze der Strafbarkeit überschritten
Die Berührungen durch den heute 42-jährigen Schweizer hätten in einem Fall die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Mehrere Teilverfahren wurden mit Einstellungsverfügungen erledigt, diese sind aber noch nicht rechtskräftig.
In einem Teilverfahren wurde ein Strafbefehl wegen sexueller Handlungen mit Kindern erlassen. Die Untersuchungsbehörden hatten bereits zu Beginn der Ermittlungen klar gestellt, dass es nicht um qualifizierten Missbrauch geht. Der Mann wurde mit 80 Tagessätzen zu 50 Franken bestraft, der Strafbefehl ist aber noch nicht rechtskräftig. (sda/rsn)