Bezirksgericht Zurzach
Dieser Wutbürger beleidigte Polizisten: 2800 Franken wegen «Schoofseckel» und «Bajass»

Ein 69-jähriger Wutbürger sass in Bad Zurzach wegen Beschimpfung von zwei Polizisten vor Gericht – und wurde schliesslich zu einer Geldstrafe verdonnert. Der Rentner sei uneinsichtig. Er will das Urteil weiterziehen.

Rosmarie Mehlin
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Peter W. ist bald 69 und als Chef eines Familienunternehmens in Rente: «I mach im Gschäft nur no dr Gango.»

Der Fahrausweis wurde ihm vor gut drei Jahren auf unbestimmte Zeit entzogen – die Wut in Peter W.s Bauch ist geblieben: Wenn er mit Polizisten zu tun hat, sieht er nicht nur Rot, nein, er wird zum Stier, der dem Matador gegenübersteht.

Weil Peter W. aber keine Hörner hat, attackiert er seine Gegner mit Schimpfworten. So wie letztes Jahr an einem sonnigen Juli-Vormittag.

Da hat er eine Regionalpolizistin und ihren Kollegen mit «Bajasse» und «Schoofseckle» tituliert.

«Die hatten nichts verloren auf meinem Grund und Boden», tat Peter W. in Bad Zurzach Einzelrichter Cyrill Kramer wutschnaubend kund.

Auch acht Monate nach dem Vorfall gerät Peter W. in Rage, wenn er daran denkt, dass sich die beiden Beamten ausgerechnet an seiner Tankstelle mit einer fehlbaren Automobilistin auseinandergesetzt hatten. «E halb Stund hani zuegluegt, denn het’s mi verjagt.»

«Eine ganz freche Bande»

Dies nicht zum ersten Mal – Peter W. ist einschlägig vorbestraft. Als er vor rund drei Jahren wegen übersetzter Geschwindigkeit angehalten worden war, hatte er die Beamten ebenfalls als «Bajasse» sowie «Habasche» bezeichnet.

Ende 2012 hatte Peter W. dem Staat 25 000 Franken überweisen müssen, resultierend aus einer unbedingten Geldstrafe von 13 000 Franken wegen Beschimpfung und Bedrohung, plus Verfahrenskosten und aus dem Widerruf einer bedingten Geldstrafe aus dem Jahr 2009.

Nach dem Vorfall bei der Tankstelle hatte Peter W. bei der Staatsanwaltschaft zu Protokoll gegeben, dass immer und immer wieder Polizisten sein privates Areal für Anhaltungen missbrauchen würden.

«Das ist eine ganz freche Bande, die Anstand lernen muss. Diese arroganten, frechen Sieche.»

Erneut tiefrot sah Peter W., als ihm in der Folge ein Strafbefehl wegen Beschimpfung, sanktioniert mit einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 120 Franken, ins Haus geflattert war.

Er nahm sich einen Anwalt, machte Einsprache und sass nun vor dem Einzelrichter. Restlos überzeugt davon, im Recht zu sein, vor Zorn sprühend, machte Peter W. keinen Hehl aus seinen Ansichten über die Polizei.

In der Befragung zur Person durch Einzelrichter Kramer wurde aus dem wutschnaubenden Stier vorübergehend ein störrischer Esel.

Peter W. wollte partout keine Auskunft über seine Einkünfte geben. Erst als der Richter ihn daran erinnerte, dass die Höhe der Tagessätze jeweils aufgrund des Einkommens berechnet wird, grummelte er die Summe von monatlich 2300 Franken, resultierend aus IV- und AHV-Rente und einer privaten Versicherung.

Mann und Ländlerkapelle

Peter W.s Anwalt legte sich in seinem Plädoyer tüchtig ins Zeug. Es sei nachvollziehbar, dass dieser sich aufregte, als die Polizisten ihr Fahrzeug direkt vor den Tanksäulen abstellten: «Da hält kein allfälliger Kunde mehr zum Tanken an. Man begibt sich ja nicht freiwillig in eine eventuelle Polizeikontrolle.»

Die Beamten hätten Peter W.s Areal ohne rechtliche Grundlage in Beschlag genommen.

Ausführlich ging der Anwalt auf die Semantik von «Bajass» und «Schoofsekel» ein, erwähnte eine Novelle «Der Bajazzo» von Thomas Mann sowie eine Ländlerkapelle «Die Bajasse» und kam zum Schluss, dass «Schafseckel» tatsächlich ein Schimpfwort sei, nicht aber «Bajass».

Sein Mandant sei zwar schuldig zu sprechen, jedoch sei von einer Sanktion abzusehen, so der Antrag des Verteidigers.

Stier bei den Hörnern gepackt

Zu guter Letzt machte Richter Kramer dem Beschuldigten noch einen Vorschlag zur Güte: Er könne sich vor dem Gerichtssaal den Rückzug der Einsprache überlegen. «Wenn ich in fünf Minuten nichts von Ihnen höre, wird das Urteil gefällt.»

Draussen überlegte Peter W. allerdings keinen Moment, sondern schnaubte lauthals, ein Rückzug komme überhaupt nicht infrage.

Richter Kramer packte den Stier bei den Hörnern und sprach Peter W. schuldig der Beschimpfung: «Polizisten müssen es sich nicht gefallen lassen, ‹Schoofseckel› und Bajass› genannt zu werden.»

Peter W.s Verschulden sei erheblich, er sei uneinsichtig und einschlägig vorbestraft. Er erhöhte die Anzahl Tagessätze gegenüber dem Strafbefehl auf 30, reduzierte wegen Peter W.s geringem Einkommen den Betrag aber auf je 50 Franken.

Mit Gerichtskosten und Auslagen ergibt sich die Summe von 2800 Franken. Dazu gesellt sich ein wohl recht ansehnliches Anwaltshonorar.