Landkreis Waldshut
Coronafälle an Aargauer Grenze: Weshalb unsere deutschen Nachbarn den Wohnort publizieren

Die Waldshuter Behörden folgen dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Transparenz − für den Aargau ist Persönlichkeitsschutz wichtiger.

Stefanie Garcia Lainez
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Im Landkreis Waldshut setzt man auf Tranzparenz. (Im Bild: Eisenbahnbrücke Koblenz-Waldshut)

Im Landkreis Waldshut setzt man auf Tranzparenz. (Im Bild: Eisenbahnbrücke Koblenz-Waldshut)

SEVERIN BIGLER

38 Coronafälle in Waldshut-Tiengen, 28 in Laufenburg und 19 in Bad-Säckingen: Die deutschen Behörden informieren offensiv über die aktuelle Lage zur Coronapandemie. Insgesamt 253 Fälle inklusive einer Übersichtskarte mit der Anzahl Fällen pro Gemeinde vermeldete am Mittwochnachmittag der Landkreis Waldshut, der sich ennet der Schweizer Grenze entlang der Bezirke Zurzach, Laufenburg und Rheinfelden erstreckt. Diese Informationspolitik steht im Gegensatz zu jener der Aargauer Behörden. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat nur im Fall eines Döttingers, der positiv auf den Coronavirus getestet wurde, den Wohnort bekannt gegeben.

«Wir haben lange gezögert, den Wohnort zu nennen», sagt die Leiterin Amt für Kultur und Öffentlichkeitswesen des Landratsamts Waldshut, Susanne Heim, auf Anfrage. Als der Landkreis nur fünf Infizierte zählte, wurde noch darauf verzichtet. Als aber eine bestimmte Fallzahl überschritten worden sei, habe man begonnen, die Ortschaften zu nennen. «Wir sind damit dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Transparenz nachgekommen», sagt Susanne Heim. Ausserdem seien in Deutschland und vor allem in den umliegenden Landkreisen die Wohnorte stets genannt worden.

Viele Bürgermeister würden die Informationspolitik der Waldshuter Behörden begrüssen. «Die Leute sollen sich nicht in einer falschen Sicherheit wiegen», so Heim. Die Veröffentlichung fördere eine gewisse Wachsamkeit. Dagegen spreche der Persönlichkeitsschutz, da man insbesondere in kleinen Ortschaften Rückschlüsse auf die Person ziehen könne.

Im Aargau bisher nur in einem Fall Wohnort genannt

Genau dies war ennet der Grenze in Döttingen der Fall. Von der betroffenen Person war auch sein Beruf und der Arbeitsort bekannt, seine Identität demzufolge vielen bekannt. Die Folge war eine grosse Verunsicherung im Dorf. «Ich bin darüber masslos verärgert», sagte damals Ammann Peter Hirt. Die Öffentlichkeitsarbeit des DGS in diesem Fall sei ein Lapsus. Der Kanton begründete damals sein Vorgehen damit, mit der Nennung des Wohnortes weiteren Gerüchten und Spekulationen vorzubeugen.

Darauf verzichtete der Kanton seither. Nun sagt die Kantonsärztin Yvonne Hummel: «Der Kantonsärztliche Dienst gibt zu den betroffenen Personen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Detailangaben bekannt.»