Bezirksgericht Zurzach
Nach Familienstreit mit Sushimesser: Gericht spricht abgetauchten Vater frei

Ein Vater soll versucht haben, seine Tochter mit einem Messer zu töten. Vor Gericht erschien er an keinem der beiden Verhandlungstage. Nun spricht ihn das Bezirksgericht Zurzach frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine fünfjährige, unbedingte Haftstrafe gefordert.

David Rutschmann
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Im Rathaus in Bad Zurzach befindet sich auch das Bezirksgericht.

Im Rathaus in Bad Zurzach befindet sich auch das Bezirksgericht.

Sandra Ardizzone

Der Vorwurf war hart: Ein 50-jähriger Schweizer mit tamilischen Wurzeln soll seine Tochter mit einem Sushimesser attackiert haben. «Ich bringe dich um», habe er dabei gerufen. Dies sagte die Tochter bei einer ersten polizeilichen Vernehmung aus. Der Freund der Tochter – Auslöser des Konflikts, denn die Eltern waren mit der Beziehung der 34-Jährigen nicht einverstanden – hatte sich beim Versuch verletzt, dem Vater das Messer zu entwenden.

Sowohl der versuchten Tötung als auch der qualifizierten Körperverletzung wurde der Vater nun vor dem Bezirksgericht in Bad Zurzach freigesprochen. Das Gericht unter Vorsitz von Cyrill Kramer folgte damit der Argumentation des Pflichtverteidigers. Die Staatsanwaltschaft hatte eine fünfjährige, unbedingte Haftstrafe gefordert.

Tochter zog ihre Anzeige gegen ihren Vater wieder zurück

Das Gericht fand nicht genug Anhaltspunkte für eine Verurteilung. Haupt-Argumentation gegen eine Verurteilung dürfte sein, dass die Tochter selbst bereits eine Woche nach dem Vorfall ihre Anzeige zurückzog und so ihr Vater aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Auch bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht im April nahm sie ihren Vater in Schutz und distanzierte sich von ihrer Anzeige.

Sie sei selbst schuld gewesen, dass der Streit so hochgekocht sei, sagte die Tochter. Ihr Freund habe sich verletzt, als er in die Schneide des Sushi-Messers gegriffen habe. «Ich bringe dich um» habe derweil auf Tamilisch nicht dieselbe starke Bedeutung wie auf Deutsch – es sei schnell dahergesagt und nicht als Ausdruck der ehrlichen Tötungsabsicht zu verstehen.

Angeklagter wohl untergetaucht

Der Pflichtverteidiger versuchte vergangene Woche in seinem Plädoyer gar, ein ganz anderes Szenario zu zeichnen: Bei der ersten Polizeivernahme hatte der Angeklagte aufgeführt, er sei vom Freund seiner Tochter ins Gesicht geschlagen worden und habe das Sushi-Messer zur Selbstverteidigung gezückt. Diese Perspektive hatte der Angeklagte in einer weiteren Polizeivernahme selbst revidiert und aufgeführt, er sei betrunken gewesen und könne sich nicht genau erinnern.

Ob den Angeklagten seinen Freispruch bereits erreicht hat, ist derweil unklar. Bei keiner der Gerichtsverhandlungen war er anwesend, seine Familie konnte über seinen Aufenthalt auch keine Auskunft geben. Vielleicht, so die Vermutung, soll er sich nach Sri Lanka abgesetzt haben.