Der beliebte Waldspielplatz in Endingen wurde von einem pensionierten Lehrer in Fronarbeit liebevoll erstellt. Doch nun hat der Kanton den Abbruch angeordnet. Der Spielplatz sei «zu verzettelt» und verstosse gegen das Gesetz.
Es ist ein kleines Freizeitparadies, das über die Jahre am Waldrand oberhalb von Endingen entstanden ist. Der Spielplatz gehört zu den beliebtesten Ausflugszielen im Surbtal. An den Wochenenden vergnügen sich Familien mit ihren Sprösslingen, an den Werktagen trifft man Kindergartengruppen an, die sich die Zeit an den liebevoll gestalteten Spielgeräten vertreiben.
Der sogenannte «Flügerlispielplatz» ist etwas für kleine Entdecker und Abenteurer. Auf einer Fläche von rund einer Hektare stehen hier ein Hochsitz, ein Sandrad, eine «Holzkügelibahn» und ein 70 Meter langer Parcours, der die Geschicklichkeit fördern soll, sowie ein Holzflugzeug, das dem Spielplatz den Namen gab.
Der Vater dieses kleinen Idylls heisst Alban Killer. Die Idee hatte der pensionierte Primarlehrer 2005 anlässlich einer Projektwoche. Mit seinen Schülern gestaltete er damals den Platz nahe der Sandackerstrasse. Seither kümmert sich der 76-Jährige ehrenamtlich um die Anlage. Killer hat über all die Jahre unzählige Stunden in die Instandhaltung gesteckt.
Bitter für Alban Killer: Der Spielplatz steht vor dem Aus. Was sich seit Längerem angekündigt hat, wird nun Gewissheit. Der «Flügerlispielplatz» entspricht nicht den gesetzlichen Auflagen und muss deswegen abgerissen werden, wie das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) auf Anfrage erklärt.
«Die Anlage entspricht nicht dem Ausmass eines bewilligungsfähigen Spielplatzes», sagt Sprecher Giovanni Leardini. Die Waldbeanspruchung sei zu gross, die Bauten und Anlagen seien «zu verzettelt» und es sei keine Trägerschaft für die Sicherheit, Haftung und den Rückbau vorhanden. Es habe sich ausserdem gezeigt, dass einige Anlagen wegen mangelhaften Unterhalts nicht sicher seien.
Das BVU hält weiter fest, dass anfänglich nur untergeordnete Bauten vorhanden gewesen seien. «In den folgenden Jahren wurden die Anlagen kontinuierlich ausgebaut», sagt Giovanni Leardini. Die kantonalen Behörden wandten sich bereits 2012 an die Gemeinde, welche daraufhin ein Baugesuch einreichte, wie Endingens Gemeindeammann Ralf Werder bestätigt.
Das Verfahren zog sich danach in die Länge. «Gerade weil keine klare Trägerschaft vorhanden war», ergänzt Leardini. Im vergangenen Jahr setzte der Kanton dann eine Frist und fällte anschliessend einen Entscheid. Nach Absprache mit der Gemeinde muss der Spielplatz bis spätestens Ende März nächsten Jahres abgebaut werden.
Ammann Ralf Werder ist die ganze Angelegenheit unangenehm. Er bedauert den bevorstehenden Abbruch ausserordentlich. «Ich kenne den Spielplatz bestens und weiss, wie beliebt er bei den Leuten ist.»
Aber als Gemeinde müsse man sich ans Gesetz halten, so Werder. Der Rahmen hierzu ist klar geregelt. Nicht forstliche Bauten und Anlagen im Waldgebiet, zu denen Feuerstellen, Rastplätze, Waldspielplätze und Parkplätze gehören, fallen in den Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes. «Diese benötigen eine Ausnahmebewilligung», sagt Giovanni Leardini.
Gemäss der Bauverordnung darf die beanspruchte Waldfläche zehn Aren nicht übersteigen. Ausserdem muss der Waldboden unversehrt belassen werden. Das Gesetz verbietet überdies das Aufstellen von vorfabrizierten Spielgeräten. Der Wald sei für sich schon ein interessanter Spielplatz, heisst es darin.
Alban Killer kann über diese Begründung nur den Kopf schütteln. Für ihn handelt es sich um reine Paragrafenreiterei. Er vermisst das gesunde Augenmass. «Der Entscheid ist völlig unbegreiflich, wenn man sieht, wie vielen Menschen der Platz Freude bereitet. Mir tun die Kinder leid. Sie haben hier die Möglichkeit, in ihrer Freizeit mit natürlichen Materialen zu spielen», sagt Killer sichtlich aufgewühlt.
Er wehrt sich im Übrigen gegen den Vorwurf, er hätte den Platz in Eigenregie und ohne Kenntnis der Behörden erstellt. «An der feierlichen Einweihung und an der Sanierung vor zwei Jahren waren jeweils Gemeindevertreter dabei. Die entsprechende Bewilligung habe er seinerzeit beim zuständigen Kreisförster eingeholt.
Ralf Werder kann den Ärger von Alban Killer nachvollziehen. Deshalb setzte der Gemeinderat nach dem kantonalen Entscheid alle Hebel in Bewegung und stellte ein Widererwägungsgesuch. «Wir wünschten uns eine Lösung, in der der Platz auch künftig genutzt werden kann.»
Eine solche zeichnet sich nun ab, die allerdings kaum im Sinn von Alban Killer sein dürfte. An einer Sitzung wurde vereinbart, den bestehenden Ermessensspielraum auszuschöpfen und die endgültige Bereinigung der Situation mit Rechtssicherheit zu klären. Das Gesuch befindet sich noch in Bearbeitung.
Konkret: Der «Flügerlispielplatz» dürfte künftig in Form einer Feuerstelle weiter bestehen. Für Alban Killer ist das nach all den Jahren, in denen er viel Herzblut investiert hat, unbefriedigend und ein schwacher Trost.