Im Fischer-Areal soll die Verwaltung in Bad Zurzach einen neuen Standort erhalten. Die Sommergmeind entscheidet am 17. Juni über einen Kredit über 175'000 Franken für eine entsprechende Machbarkeitsstudie.
Die Verwaltung im Flecken soll ins Fischer-Areal ziehen, dafür soll das Familiengericht des Bezirksgerichts von der Propstei wieder zurück ins Rathaus zügeln. Der Sommergmeind Bad Zurzach vom 17. Juni soll dazu ein entsprechender Verpflichtungskredit über 175'000 Franken für die Machbarkeitsstudie eines neuen Verwaltungsstandorts auf dem Fischer-Areal beantragt werden, heisst es in einer Mitteilung.
Die Familiengerichte bestehen seit 2013. Aufgrund damals fehlender Platzkapazitäten im Rathaus musste das Familiengericht des Bezirks Zurzach an einem zweiten Standort untergebracht werden. Im Sommer 2016 meldete die Gemeinde Bad Zurzach aufgrund erhöhter Platzbedürfnisse Eigenbedarf an der Liegenschaft Rathaus an. «Diese Meldung bot Anlass dafür, nach einem Standort zu suchen, der eine Zusammenlegung aller Abteilungen des Bezirksgerichts an einem einzigen Standort ermöglicht», heisst es in der Mitteilung weiter.
Dabei wurde die Liegenschaft Rathaus wieder ins Auge gefasst als alleiniger Standort. «Das Rathaus erfüllt alle sicherheitsrelevanten Aspekte des Kantons an ein Bezirksgericht und bietet zudem genügend Platz für die Vereinigung aller Abteilungen des Bezirksgerichts Zurzach.» Damit biete sich für die Verwaltung in Bad Zurzach eine neue Chance.
Der Gemeinderat Bad Zurzach hat gemeinsam mit der Umsetzungskommission und dem neuen Gemeinderat Zurzach entschieden, eine Machbarkeitsstudie für einen neuen möglichen Gemeindeverwaltungsstandort in den Liegenschaften Schwanen und Einhorn zu erstellen. Das Fischer-Areal befindet sich in der Phase einer Neubelebung. Aus Sicht aller Gemeinde-Gremien hat das Projekt «Neuer Verwaltungsstandort» das Potenzial, die Entwicklung des gesamten Fischer-Areals zusätzlich positiv zu beeinflussen. (az)