Fusion Döttingen–Klingnau
Abstimmungsunterlagen unvollständig: Im Extremfall droht neuer Urnengang

In den Döttinger Abstimmungsunterlagen zur Fusion mit Klingnau fehlen wichtige Informationen. Döttingen spricht von einem «ärgerlichen Fehler». Der könnte aber verheerend sein.

Pirmin Kramer
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Döttingens Gemeindeschreiberin Doris Knecht spricht von einem «ärgerlichen Fehler». Dieser Fehler könnte im Extremfall eine Wiederholung der Urnenabstimmung zur Fusion mit Klingnau vom 3. März zur Folge haben, wie Michael Frank, Jurist bei der Rechtsabteilung der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau, gegenüber der Aargauer Zeitung erklärt.

Kommentar: Ein Weg mit Stolpersteinen

Der Weg zur Fusion zwischen Döttingen und Klingnau ist gepflastert mit Fettnäpfchen und Stolpersteinen. Für Spott sorgte erst die unglückliche Namensidee «Aarstadt», die eher an einen Körperteil als an den Fluss erinnert, der an beiden Orten vorbeifliesst. Später erwies sich die ausserordentliche Gemeindeversammlung in Döttingen als überraschend grosser Stolperstein: Der Antrag für eine fusionierte Gemeinde «Döttingen-Klingnau» wurde mit 234 Nein zu 139 Ja abgelehnt.

Zwar kam das Referendum zustande, und am 3. März wird an der Urne abgestimmt. Doch weil die Döttinger Verwaltung nun unvollständig formulierte Abstimmungsunterlagen versandt hat, könnte es zu Beschwerden und im Extremfall zu einer Wiederholung der Abstimmung kommen.

Dieser Fauxpas ist symptomatisch für den Fusionsprozess, der offenbar unter einem schlechten Stern steht. Es wäre aber schade, wenn dieser Lapsus entscheidenden Einfluss auf das Schicksal der beiden Gemeinden hätte. Entscheiden sollen bei der Abstimmung die Fakten. (Pirmin Kramer)

Die Problematik: In den Unterlagen zur Referendumsabstimmung fehlt das Ergebnis der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom letzten Herbst. Damals hatten die Döttinger Stimmberechtigten den Antrag des Gemeinderates für einen Zusammenschluss mit Klingnau abgelehnt.

«Keine böse Absicht dahinter»

Jurist Michael Frank erklärt: «Die Erläuterungen zur Abstimmung, die allen Stimmbürgern verteilt werden, müssen wahrheitsgemäss, ausgewogen, sachlich und ausreichend verfasst sein. Im erläuternden Bericht muss darum gemäss Paragraf 15a des Gesetzes über die politischen Rechte auch das Ergebnis des Gemeindeversammlungsbeschlusses enthalten sein.»
Eben dieses Ergebnis sucht man in den Unterlagen vergeblich. «Leider ist der Beschluss der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 9. November 2012 in den Erläuterungen zur Referendumsabstimmung nicht erwähnt», bestätigt Gemeindeschreiberin Knecht. «Es handelt sich um einen ärgerlichen Fehler, aber ich kann versichern, dass keine böse Absicht dahinter steckt.» Auf der Webseite der Gemeinde beispielsweise sei der Beschluss der Gemeindeversammlung vermerkt, sagt Knecht.

Theoretisch könne jeder Stimmberechtigte gemäss Paragraf 66 eine Abstimmungsbeschwerde einreichen, erklärt Jurist Michael Frank. Dieser Paragraf besagt, dass mit der Wahl- und Abstimmungsbeschwerde Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Abstimmung oder bei der Ermittlung eines Abstimmungsergebnisses geltend gemacht werden können.

Inserat ist geplant
«Angenommen, ein Stimmbürger würde wegen der fehlenden Gemeindeversammlungsbeschluss-Angabe eine Beschwerde einreichen, müsste der Kanton Aargau dies prüfen», sagt Frank. Die Urnenabstimmung am 3. März würde zwar trotz der Beschwerde durchgeführt, weil bis dann keine Zeit mehr für eine Prüfung der Beschwerde bleibe. «Käme der Kanton danach aber zum Schluss, dass diese fehlende Angabe in den Abstimmungsunterlagen einen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis hatte, dann müsste die Urnenabstimmung wiederholt werden.»

Döttingens Gemeindeammann Peter Hirt sagt auf Anfrage: «Der formelle Mangel, dass das Abstimmungsresultat der Gemeindeversammlung vom 9. November 2012 nicht in der Vorlage zum 3. März aufgeführt ist, hat unsere Verwaltung erkannt.» Per Inserat im amtlichen Publikationsorgan soll das Ergebnis der Öffentlichkeit doch noch mitgeteilt werden. Mit diesem Schritt erhoffe sich der Döttinger Gemeinderat, dass die fehlenden Angaben in den Unterlagen keinen wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis haben werden.