Die beiden Klingnauer Gemeindearbeiter fanden am 28. Juni 2012 die zehn Goldbarren in einem weissen Plastiksack. Darin befand sich aber noch mehr, wie neue az-Recherchen zeigen. Nachdem die Finder die Polizei alarmiert hatten, nahmen Polizisten den Fundort unter die Lupe. Dabei fanden sie auch einen in Stücke zerrissenen Twix-Route-Ausdruck von Klingnau. Mysteriös: Darauf hatte jemand eine handschriftliche Notiz gemacht und den Polizeiposten in Klingnau erwähnt, der sich nur wenige hundert Meter vom Fundort befindet, und mit Leuchtstift eine Wegstrecke markiert.
Hier in Klingnau fanden zwei Gemeindemitarbeiter 2,6 Kilogramm Goldbarren
Die beiden Männer fanden die 10 Goldbarren am 28. Juni 2012 beim Mähen. Fünf Jahre später ist nach wie vor mysteriös, wie die zehn Goldbarren, die 2,6 Kilogramm schwer und zirka 100'000 Franken wert sind, dorthin kamen.
© az/Philipp Zimmermann
P. A. sass bereits in Haft
Auf dem Blatt befand sich das Ausdruckdatum, der 26. Juni 2012. Die Goldbarren sind also höchstens zwei Tage vor dem Fund in Klingnau deponiert worden. Der Bosnier P. A. (59), von dem die Ermittler Fingerabdrücke fanden, kann dies nicht gewesen sein. Er sass bereits am 24. Juni in Haft.
An diesem Tag war er in Bad Zurzach kontrolliert und wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz verhaftet worden. Er wurde in das Zentralgefängnis Lenzburg gebracht und später in die benachbarte Justizvollzugsanstalt verlegt. Nach dem Ende der Haft wurde er aus der Schweiz weggewiesen.
Hier wurden 2012 die Goldbarren entdeckt: Der Fundort befindet sich an einem Fussweg zwischen Bahnlinie und Umfahrungsstrasse.
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Dieses Bild von den Goldbarren veröffentlichte die Kantonspolizei, als der Fund im Juli 2013 publik wurde.
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In dieser Kuhle lag der Plastiksack mit den in Seidenpapier verpackten Goldbarren.
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Der Fundort liegt am Friedhofweg, doch der Friedhof befindet sich 300 Meter weit entfernt.
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Der Fundort befindet sich am Friedhofweg. Dieser führt bei der Unterführung vorne links zum damaligen Standort der Poststelle (die später aufgehoben wurde), rechts zum Friedhof.
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13 falsche Namen
P. A. war bereits im März 2012 im Kanton Aargau kontrolliert und ausgewiesen worden. Damals wie in Bad Zurzach hielt er sich wegen eines Aufenthaltsverbots illegal in der Schweiz auf. Er wies sich mit falschen Dokumenten aus. Der Polizei sind nicht weniger als 13 falsche Namen bekannt, unter denen sich der Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina ausgegeben hat. Das Aufenthaltsverbot gegen P. A. wurde Mitte der 1990er-Jahre ausgesprochen, nachdem er wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden verurteilt worden war.
Wie er in einer Einvernahme angab, kannte er Klingnau nicht nur, er habe sich dort auch mehrmals aufgehalten, wegen des Weins, der Rebberge und zum Spazieren. Er fuhr jeweils mit dem Zug in die unterste Stadt an der Aare. Aufgehalten habe er sich in Baden bei einer Frau. P. A. machte in den Einvernahmen unterschiedliche Angaben zu den 2,6 Kilogramm schweren Goldbarren, die heute über 100'000 Franken wert sind. Erst wollte er nichts mit ihnen zu tun haben, später wollte er ihr rechtmässiger Eigentümer sein.
Franken in Goldbarren gewechselt?
Nachweisen konnte er dies allerdings nicht. So gab er an, dass er kurz nach dem Krieg im ehemaligen Jugoslawien Schweizer Franken in die Goldbarren gewechselt habe. Dies kann allerdings nicht der Wahrheit entsprechen. Bis auf den 1-Kilogramm-Goldbarren mit dem Logo der ehemaligen Credit-Suisse-Tochter Bank Leu wurden alle erst nach der Jahrtausendwende geprägt.