Die Aargauer Behörden wollen die Pflanzenseuche Feuerbrand bekämpfen. Der Regierungsrat hat nun ein Verbot für die Anpflanzung des besonders anfälligen Weissdorns verfügt. Dieses soll nach einer Übergangsfrist am 1. Mai 2012 in Kraft treten.
Der Feuerbrand richtet schweizweit und auch international gesehen immer wieder grosse Schäden an. Ganze Hochstamm-Obstplantagen könnten durch die gefährliche Bakterienkrankheit zerstört werden, teilt die Aargauer Staatskanzlei am Freitag in einem Communiqué mit.
Übertragen wird der Feuerbrand gemäss Kantonsbehörden durch verschiedene Wirtspflanzen. Insbesondere der Weissdorn stelle eine echte Bedrohung dar. Er gelte als stark anfällig.
Verbot auf fünf Jahre beschränkt
Im Kampf gegen die Pflanzenkrankheit verhängt der Aargauer Regierungsrat ein kantonales 5-jähriges Verbot für den Anbau und das Anpflanzen des Weissdorns. Die neue Vorschrift tritt nach einer Übergangsfirst am 1. Mai 2012 in Kraft.
Bisher war das Verbot nur auf lokale Schutzobjekte beschränkt.
Auf Neupflanzungen verzichten
Die Weissdornsträucher an Waldrändern, in Hecken und Privatgärten seien schwierig zu überwachen und würden deshalb erheblich zur Ausbreitung des Feuerbrandes beitragen, heisst es in der Mitteilung. Daher müsse vorbeugend auf Neupflanzungen verzichtet werden. Nicht unterbunden werden könne die natürliche Verjüngung. (ldu)