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Aargau
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Ab Juli führt die Gemeinde Neuerungen wie Nachmittags- und Ferienbetreuung ein. Partner ist der Verein Erziehung und Bildung (VEB) Aarau
Bisher gibt es in Schöftland in Sachen Tagesstrukturen einzig das Angebot eines Mittagstisches. Das soll sich ab Juli ändern. Dann sollen Eltern ihre Kinder zwischen 6.30 und 18.30 betreuen lassen können. «Der Gemeinderat Schöftland hat sich für die Einführung von ganzheitlichen Tagesstrukturen ab Juli 2021 ausgesprochen», schreibt er in einer Mitteilung. Diese sind für Kinder vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der Primarstufe offen.
Das heutige Mittagstischangebot wird dadurch abgelöst. Neu entsteht in Zusammenarbeit mit dem Verein Erziehung und Bildung (VEB) Aarau ein ganztägiges modulares Betreuungsangebot. Der VEB betreibt bereits Tagesstrukturen in Aarau, Wohlen, Erlinsbach und Lenzburg.
Ab Juli können Eltern in Schöftland ihre Kinder in die Mittagsbetreuung mit Essen, die Ferienbetreuung oder die Nachmittagsbetreuung geben, wobei auch nur ein halber Nachmittag oder ein halber Tag in den Ferien gewählt werden kann. Somit werde «eine professionelle voll- und teilzeitliche Betreuungslösung geschaffen», wie der Gemeinderat schreibt.
Die Tagesstrukturangebote sind im Mehrzweckraum des Schulzentrums untergebracht. Dort besteht auch die Möglichkeit, draussen zu spielen und die Tagesstrukturen fügen sich tauch nahtlos in den bestehenden Kindergarten- und Schulbetrieb ein. Das Essen wird vom Suhrental Alterszentrum geliefert werden. Auf der Seite https://veb-aargau.ch sind die ab 1. Juli gültigen Preise aufgeschaltet. So kostet etwa eine Mittagsbetreuung mit Essen 25 Franken (Zusatzstunde nach Mittag plus 16 Franken), ein früher oder ein später Nachmittag je 25 Franken (ganzer Nachmittag 40 Franken). Die Frühbetreuung gibts für 16 Franken, den Ferien-Halbtag inklusive Essen für 65 Franken (ganzer Ferientag 90 Franken). Für die Subventionierung von Eltern mit Wohnsitz in Schöftland kommt das Elternbeitragsreglement von Schöftland zur Anwendung. Alle anderen wenden sich an ihre Wohnsitzgemeinde.