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Aargau
Wyna/Suhre
Ein waghalsiges Überholmanöver forderte vor vier Jahren ein Todesopfer in Birrwil. Jetzt ist es definitiv: Der Unfallverursacher kommt nicht mit einer Bewährungsstrafe davon.
Im Dezember 2013 ging es einem jungen Bosnier auf seinem Arbeitsweg nicht schnell genug. Auf der Seetalstrasse überholte er bei dichtem Nebel zwei Autos und übersah dabei einen entgegenkommenden Rollerfahrer. Dieser überlebte die Kollision nicht. Nun steht endgültig fest: Der Unfallverursacher muss dafür fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat seine letzte Beschwerde abgewiesen.
Passiert ist der Unfall am 17. Dezember 2013 gegen 6 Uhr morgens. Bekir (Name geändert) fährt in seinem Audi von Beinwil nach Birrwil. Die Strecke ist gerade und eigentlich übersichtlich. Auf der einen Seite liegt das Trassee der Seetalbahn, auf der anderen ein Radweg. 80 km/h beträgt die Höchstgeschwindigkeit, aber die Bedingungen sind schlecht an diesem Morgen: dichter Nebel, Temperaturen um den Gefrierpunkt, nasse Fahrbahn, keine Strassenbeleuchtung. Vor Bekir fahren zwei Autos mit etwa 40 km/h, schneller trauen sich die Fahrer nicht bei diesem Wetter. Bekir schon. Er beschleunigt auf etwa 70 km/h und setzt zum Überholen an; gerade, als die Seetalbahn, die in dieselbe Richtung wie Bekir unterwegs ist, links neben ihm vorbei fährt. Als Bekir auf der Höhe des vorderen Autos ist, kracht es. Den entgegenkommenden Rollerfahrer hatte er erst unmittelbar vor der Kollision wahrgenommen, so steht es im Urteil des Bundesgerichts. Die Unfallbilder vom völlig zerfetzten Roller zeugen von der Wucht des Zusammenpralls. Trotz Schutzkleidung und Helm erleidet der 61-jährige Rollerfahrer aus der Region so schwere Verletzungen, dass er zwei Tage später im Spital stirbt.
Das Bezirksgericht Kulm sprach Bekir im Juni 2016 der vorsätzlichen Tötung, der fahrlässigen Störung von Betrieben (Bekirs Auto war auf dem Bahntrassee zum Stillstand gekommen) und der groben Verkehrsregelverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 5,5 Jahren. Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Vorstrafen wegen zu schnellem Fahren – 177 und 168 km/h auf der Autobahn. «Mein Mandant ist kein rücksichtsloser Raser», sagte sein Anwalt. Er habe den Tod des Rollerfahrers keineswegs in Kauf genommen, sondern die Situation falsch eingeschätzt. Die Sicht sei zwar stark eingeschränkt gewesen, aber er hätte den Rollerfahrer gesehen, wenn er nicht zu sehr auf den Tacho und die zu überholenden Autos geachtet hätte. Es handle sich also nur um eine fahrlässige, nicht um eine vorsätzliche Tötung.
Das Bezirksgericht sah es anders und ging von eventualvorsätzlichem Handeln aus – bei einer derart schlechten Sicht (etwa 50 Meter) und in Anbetracht dessen, dass ein Ausweichen kaum möglich gewesen war, sei der Erfolg eines solchen Überholmanövers nicht mehr vom Fahrkönnen, sondern schlicht von Glück und Zufall abhängig. Das Obergericht sah es später genau so und bestätigte das Bezirksgerichtsurteil: Bekirs Verhalten sei «krass sorgfaltswidrig» gewesen. Er habe es «darauf ankommen lassen», ob Gegenverkehr kommt oder nicht.
Und nun hat auch das Bundesgericht entschieden, dass die Urteile der Aargauer Vorinstanzen nicht willkürlich seien. Indem sich Bekir «weder von den prekären Wetter- und Sichtverhältnissen noch von dem auf dem linksseitigen Bahntrassee fahrenden Zug davon abhalten liess, zwei Personenwagen zu überholen», habe er die Frontalkollision in Kauf genommen.
Auch am Strafmass rüttelt das Bundesgericht nicht. Bei vorsätzlicher Tötung wären bis zu 20 Jahre möglich, Bekir hätte aber gerne weniger bekommen als die vom Bezirksgericht verhängten 5,5 Jahre. Zwar habe Bekir gegenüber dem Gericht sowie den Hinterbliebenen mehrfach seine Betroffenheit über das Geschehene ausgedrückt und sich entschuldigt, so das Bundesgericht. Und er habe auch seine Bereitschaft geäussert, das beschädigte Unfallauto zugunsten der Hinterbliebenen zu verwerten. Aber insgesamt seien «die Anstrengungen des Beschuldigten zu bescheiden geblieben und seine persönlichen Einschränkungen zu gering», um damit Strafmilderung zu erreichen.
Vor Bezirksgericht hatte der Staatsanwalt Sicherheitshaft beantragt, weil er Bekirs Flucht ins Heimatland befürchtete. Das Gericht ging damals aber nicht von einer erhöhten Fluchtgefahr aus. Nun wird Bekir, mittlerweile 33 Jahre alt, um seine Haftstrafe nicht herumkommen.
Hier finden Sie das Original-Bundesgerichtsurteil.