Moosleerau
Mehr Wohnzone und harmonisiertes Baurecht: Diese Änderungen bringt die BNO-Revision

In Moosleerau wird die Bau- und Nutzungsordnung revidiert. Drei grosse Baulandreserven werden neu mit einem Gestaltungsplan belegt und die Kernzone soll aufgeteilt werden.

Natasha Hähni
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Sicht auf Gemeinde Kirchleerau Aufgenommen am 13.03.2021

Sicht auf Gemeinde Kirchleerau Aufgenommen am 13.03.2021

Britta Gut

Ende August 2006, also vor ziemlich genau 14 Jahren, wurde in Moosleerau die letzte Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland vom Regierungsrat genehmigt. Die rechtskräftige Nutzungsplanung besteht aus dem Bauzonenplan, Kulturlandplan sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Alle 15 bis 20 Jahre müssen die Gemeinden diese Richtlinien auf den neuesten Stand bringen.

Gut im Zeitplan ist Moosleerau, das diesen Prozess nun wieder beginnt. Die Unterlagen liegen noch bis zum 28. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf. Eine der wichtigsten Änderungen in der Suhrentaler Gemeinde: «Bis anhin war der Grossteil des Dorfes der Kernzone zugewiesen», sagt der zuständige Gemeinderat Lorenz Uebelhart. Die soll auf das funktionale Dorfzentrum reduziert werden, also dort, wo die meisten Läden sind.

Gestaltungsplanpflicht statt Sonderzonen

Auf diesem Gebiet gilt seit 1995 mehrheitlich ein Kernzonen­detailplan (Gestaltungsplan) mit Sondernutzungsvorschriften. Dieser schützte ursprünglich Bauten, die als wichtig für das Ortsbild eingestuft wurden. Etwa alte Bauernhäuser. Mittlerweile steht er aber teilweise im Widerspruch zu aktuell geltenden übergeordneten Grundlagen. Als die letzte BNO erarbeitet wurde, sei verdichtetes Bauen beispielsweise noch kein Begriff gewesen. Deshalb soll parallel zur laufenden BNO-Revision der Kernzonendetailplan mit den Sondernutzungsvorschriften aufgehoben werden. Für den betroffenen Perimeter sind Bestimmungen vorgesehen, die jene des Kernzonendetailplans ersetzen. So sind in der W2-Zone zum Beispiel nur nicht störende Gewerbe zulässig.

Dasselbe gilt für das Gebiet Burghalde am Dorfrand. Der Überbauungsplan ist hier mittlerweile über 30 Jahre alt. «Die Burghalde war eine unserer grösseren Bauzonen. Ein separater Überbauungsplan ist dafür nicht mehr nötig, da grosse Teile bereits überbaut sind. Für die verbleibenden Flächen wird neu eine Gestaltungsplanpflicht gelten», sagt Uebelhart. Er ergänzt: «Das Ziel ist, das harmonisierte Baurecht zu implementieren.» Das heisst, die Anforderungen in Moosleerau sollen denen des Kantons entsprechen.

Entwicklung entlang der Strassen

Die neue Dorfzone weiter südlich fokussiert vorwiegend auf die Erhaltung und die sorgfältige Entwicklung der alten, bäuerlich geprägten Gebäude. Zudem werden rund ein Drittel der Einfamilienhäuser aus der Kernzone in die Wohnzone W2 verschoben, wo die Auflagen für die Eingliederung ins Ortsbild ­weniger streng sind.

Moosleerau hat sich entlang der historischen Strassen entwickelt und gilt demnach als Strassendorf. Ein eigentliches bauliches Zentrum gibt es wegen der Entwicklung entlang der Strassen nicht. Vielmehr entstand ein Dorf aus mehreren Gruppierungen von älteren Gebäuden (Hinterdorf, Unterdorf/Mösli, alte Triengerstrasse, Ausserdorf). Diese sind durch weitere Überbauungen zusammengewachsen.

Auf dem Gemeindegebiet gibt es aktuell drei grössere unbebaute Flächen. Diese sollen ebenfalls mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt werden. Bisher ­waren diese Gebiete in der ­Sonderschutzzone Kernzone, neu werden sie in der W2-Zone sein.

«Mooslerau kam gut weg»

Ausgezont werden insgesamt rund 2,4 Hektaren Land. Das entspricht in etwa der Fläche von drei Fussballfeldern. Es ist einer der Punkte, wo Uebelhart Gegenwind erwartet. Denn eine Auszonung bedeutet, dass Land, auf dem gebaut werden durfte, nun einer anderen Zone zugewiesen wird. Das führt dazu, dass das Land an Wert verliert. Ausgezont werden die Flächen wegen verschärfter kantonaler Vorgaben. Diese besagen unter anderem, dass das heutige Fassungsvermögen der Wohn- und Mischzonen den Bedarf an Bauzonen für die nächsten 15 Jahre übersteigt. Moosleerau kommt laut Uebelhart im Vergleich zu anderen ­Gemeinden aber gut weg.

Nach der öffentlichen Auflage werden allfällige Einwendungen bereinigt. Im Herbst soll die neue BNO dann vor das Stimmvolk kommen. Läuft alles nach Plan, könnte sie bereits zu Beginn des kommenden Jahres vom Regierungsrat genehmigt werden und somit in Kraft treten.