Startseite
Aargau
Wyna/Suhre
Jahrelang trennte sie eine vier Meter hohe Thujahecke – dann lernten sie sich vor Gericht kennen. Der wohl nicht letzte Akt in einem heftig entbrannten Nachbarschaftsstreit aus dem unteren Suhrental.
Jahrelang wohnten sie nebeneinander, hatten aber keinen Kontakt. Wussten nichts voneinander, wollten auch nichts wissen. Ihre beiden Grundstücke waren getrennt durch eine vier Meter hohe Thujahecke. Die Bankerin und der Unternehmer waren Nachbarn, weil sich das so ergeben hatte und unvermeidlich war. Kennen gelernt haben sie sich erst, als die Thujahecke brannte.
Das war im August 2017. Es war Feindschaft auf den ersten Blick. Seither streiten sie. Sie tun das heftig und unter Einbezug von Anwälten und Gerichten.
Jetzt sitzen sie vor dem Gerichtssaal im Bezirksgericht Aarau. Es ist Verhandlungspause vor der Urteilsverkündung. Der Unternehmer wartet mit seiner Partnerin im Warteraum vor dem Saal, die Bankerin wartet mit ihrem Partner nebenan; sie sehen sich nicht, aber sie sprechen laut genug, dass alle alles hören.
Die beiden Anwälte scheinen nicht glücklich darüber zu sein, dass sich die Parteien allerlei Unflätiges austeilen, aber was sollen sie tun? Vor allem die Partnerin des Unternehmers lästert heftig über die Bankerin. Sie spart weder mit Schimpfwörtern noch mit Anschuldigungen. Einen Moment lang scheint es, als würden die beiden Frauen aufeinander losgehen, dann belassen sie es aber bei Worten.
Die Bankerin steht als Beschuldigte vor Gericht, der Unternehmer als Kläger. An jenem Augustabend im Jahre 2017, als der Streit seinen Anfang nahm, hatte die Bankerin Gäste. Man sass im Garten, feuerte in der Feuerschale, die bloss 110 Zentimeter von der ominösen Thujahecke entfernt stand, wie die Polizei später feststellte.
Als die Gäste endlich gingen, wurde das Feuer in der Schale gelöscht: mit dem übriggebliebenen Inhalt der Gläser und zwei Litern Wasser aus einem Tupperware-Gefäss. Am andern Morgen brannte die Thujahecke lichterloh, die Feuerwehr musste mit einem Grossaufgebot ausrücken und löschen, konnte die Hecke aber nicht mehr retten. Rund 30 hohe Thujastauden verbrannten.
Der Brand der Hecke, aufgenommen von der Überwachungskamera des Klägers – mal im Zeitraffer, mal im Original-Tempo:
Für die Staatsanwaltschaft war die Brandursache rasch klar: Funkenflug aus der Feuerschale. Demnach hatte die Bankerin fahrlässig eine Feuersbrunst verursacht. Denn das Feuer wäre vermeidbar gewesen, wenn die Bankerin die Feuerschale im Abstand von mindestens zwei Metern von der Hecke aufgestellt und die Glut vollständig gelöscht hätte.
Die Bankerin war da aber ganz anderer Ansicht. Deshalb erhob sie gegen den Strafbefehl Einspruch. Der ersten Verhandlung vor Bezirksgericht blieb sie krankheitshalber fern. Was wiederum den Unternehmer in Rage brachte, weil er Beweise haben will, dass die Bankerin keineswegs krank gewesen sei. Dieses Eingreifen in die Privatsphäre hat ihm eine Klage der Bankerin eingebracht; bereits läuft aber auch eine Gegenklage wegen Bedrohung.
Doch zurück zur Verhandlungspause vor der Urteilsverkündigung am Montag. Während der Verhandlung hat der Verteidiger erklärt, dass es keine hinreichenden Beweise für die Schuld seiner Mandantin gebe; also sei sie freizusprechen. Zumal der Brandherd sechs Meter von der Feuerschale entfernt war und in jener Nacht kein Wind geweht habe, der ausgereicht hätte, um die Hecke in Brand zu setzen.
Die Bankerin äusserte Unmut darüber, dass der Unternehmer für 31'000 Franken aufgeforstet habe; ein Betrag, den sie für völlig überrissen halte, auch wenn ihn die Versicherung grundsätzlich bereits gutgeheissen habe.
Während sie also dasitzen und warten, sagt die Partnerin des Unternehmers, sie überlege sich, ob sie die neue Thujahecke bis auf eine Höhe von 50 Zentimetern abholzen solle; so verlöre die Bankerin den Sicht- und Sonnenschutz der Thujahecke und hätte ständig das Unternehmerhaus vor Augen.
Dann macht die Gerichtspräsidentin dem Disput der Wartenden ein Ende und bittet sie zur Urteilsverkündung zurück in den Gerichtssaal. Sie erklärt, die Argumentation der Staatsanwaltschaft sei logisch und nachvollziehbar und spricht deshalb die Bankerin schuldig. Diese muss eine Busse von 1000 Franken bezahlen und die Parteikosten übernehmen. Zudem kassiert sie eine bedingte Geldstrafe von 6000 Franken.
Die Forderung von 31'000 Franken für die Wiederherstellung der Hecke wird auf den Zivilweg verwiesen. Man darf davon ausgehen, dass sich Bankerin und Unternehmer noch mehrfach vor Gericht begegnen werden.