Oberkulm
Busse wegen erschrockenem Hund sorgt für Unverständnis

«Die Polizei, dein Freund und Helfer.» Für diesen Spruch haben Eduard und Marjatta Maurer aus Oberkulm zurzeit nicht einmal ein müdes Lächeln übrig. Das Lächeln verging ihnen vor drei Monaten, als ihr Hund davon lief. Dafür gabs eine Busse.

Ralph Stamm
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Eduard und Marjatta Maurer mit Busse und Hund Timo.

Eduard und Marjatta Maurer mit Busse und Hund Timo.

Ralph Stamm

Wie jeden Tag geht Marjatta Maurer mit ihrem Hund spazieren. Der Weg führt vorbei am Kleinkaliberstand zwischen Unterkulm und Teufenthal. Als ein Schuss abgefeuert wird, erschrickt der kräftige Golden Retriever, reisst sich los und bringt die 70-Jährige zu Fall.

Marjatta Maurer erholt sich zwar sofort von ihrem Schock, kann Timo aber trotz zweistündiger Suche nirgends finden. Am Ende entschliesst sie sich, Timo auf dem Polizeiposten in Unterkulm als vermisst zu melden. Dort kann sie ihn zwar unverhofft wieder in Empfang nehmen, dafür brummt ihr der diensthabende Polizist eine Busse von 100 Franken auf. Und zwar - wie auf der Busse vermerkt - für die Übertretung mit Ziffer 958.1. Mariatta Maurer bezahlt umgehend. «Ich war von der Suche zu erschöpft, um zu protestieren», erinnert sie sich.

Belästigung als Definitionssache

Zu Hause erzählt Marjatta Maurer die Geschichte ihrem Mann Eduard. Gemeinsam rätseln sie über den Grund der Busse. Erst nach mehrmaligem Nachfragen bei den zuständigen Behörden wird ihnen das Bussenreglement zugestellt: Ziffer 958.1 steht für Belästigung durch unsachgemässe Tierhaltung. «Der gutmütige Timo sollte also jemanden belästigt haben?», dies konnte sich Eduard Maurer nicht vorstellen.

Kommentar: Polizisten sind keine Roboter

Belästigung für unsachgemässe Tierhaltung, so lautet der Tatbestand für die Busse, den die Rentnerin für ihren entwichenen Hund Timo erhalten hat. Dass Timo bei Abgabe auf dem Polizeiposten nur freudig mit dem Schwanz wedelte, liess den diensthabenden Polizisten kalt.

Es ist löblich, dass die Regionalpolizei aargauSüd der willkürlichen Bussenerteilung vorbeugen will. Rehaugen und geschliffene Entschuldigungen sollen nicht darüber entscheiden, ob jemand für ein Vergehen von der Polizei zur Kasse gebeten wird. Trotzdem: Polizisten sind keine Roboter, sondern Menschen mit einem Gespür für Verhältnismässigkeit.

So zumindest sieht es die Kantonspolizei. Bei geringfügigen Vergehen im Strassenverkehr haben deren Ordnungshüter durchaus Ermessensspielraum. Wenn beispielsweise ein Autolenker ohne Führerschein unterwegs ist, können sie es bei einer Verwarnung bewenden lassen.

Daran könnte sich die Repol ein Beispiel nehmen. Einer bürgernahen Polizei muss es zuzutrauen sein, dass ihre Polizisten nicht nur stur umsetzen, sondern im Einzelfall auch interpretieren können.

Um der Sache auf den Grund zu gehen, rief der Rentner bei Gabriela Häfeli an, die den Hund beim Polizeiposten abgegeben hatte. Häfeli bestätigte später auch gegenüber der az Aargauer Zeitung, sich keineswegs von Timo belästigt gefühlt zu haben: «Timo kam ganz friedlich dahergetrottet. Er freute sich, von meinen Kindern gestreichelt zu werden und liess sich widerstandslos anleinen.»

Warum also eine Busse wegen Belästigung durch unsachgemässe Tierhaltung? Mehr als anleinen konnte seine Frau den Hund ja nicht, meint Maurer. Dieter Holliger, Chef der Repol aargauSüd, ist da anderer Meinung: «In der Nähe eines Schiessstandes sollte man darauf gefasst sein, dass möglicherweise geschossen wird.» Ausserdem sei der Tatbestand der Belästigung bereits gegeben, wenn sich die Polizei mit herrenlosen Hunden abgeben muss. «Ob der Hund tatsächlich jemanden belästigt hat, spielt für uns keine Rolle», so der Polizeichef.

Kein Ermessensspielraum

«Paragrafenreiterei», schimpft Maurer das Verhalten der Polizei. Er wandte sich deshalb mit einer Beschwerde an Annette Heuberger, Gemeindeammann von Menziken und Präsidentin der Repol aargauSüd. Diese stärkte dem Polizeichef den Rücken. «Bei den Auftragsabwicklungen besteht für die Korpsangehörigen bewusst kein Ermessensspielraum, weil nur damit der Grundsatz der Gleichberechtigung gewahrt bleibt», schrieb diese in ihrer Antwort. «Als Bürgerin muss ich davon ausgehen können, dass alle über den gleichen Leist geschlagen werden», so die Polizeivorsteherin.

Bedenkzeit nicht ausgereizt

Wenn es also keine Ausnahmen gibt, so Maurer, bleibt dann nicht der gesunde Menschenverstand auf der Strecke? Und konkret fragt er: Sollten unglückliche Umstände nicht anders beurteilt werden, als wenn jemand aus Nachlässigkeit seinen Hund streunen lässt?

Die Einzelfallbeurteilung sei grundsätzlich schon möglich, sagt Annette Heuberger. Würden Bussen aber direkt beglichen, seien der Repol aargauSüd die Hände gebunden. «Ist die Busse bezahlt, gilt sie rechtlich als anerkannt und der Fall als abgeschlossen.»

Statt also die Busse auf dem Posten bar zu bezahlen, hätte Marjatta Maurer die Möglichkeit gehabt, den Einzahlungsschein mit nach Hause zu nehmen und von der 30-tägigen Bedenkfrist Gebrauch zu machen.

Treffe die Einsprache in dieser Zeit ein und würden darin die besonderen Umstände dargelegt, könne die Busse allenfalls zurückgezogen werden. «Ansonsten haben die Beschwerdeführer einzig die Möglichkeit, die Busse im Sinne einer Wiedererwägung ans Bezirksgericht weiterzuziehen», erklärt die Polizeivorsteherin.

Keine Lust auf Magengeschwür

Auf die Fortsetzung des Spiessrutenlaufs haben die Maurers allerdings keine Lust. Man wolle sich wegen dieser Geschichte nicht noch ein Magengeschwür einfangen, sagt der Rentner. «Es ärgert uns aber nach wie vor, dass die Polizei ihren Fehler partout nicht zugeben will.»