Burg
Eingedolte Bäche und ein Weiher im Naturschutzgebiet – warum die Teilrevision zum Gewässerraum notwendig ist

In Burg liegt die Teilrevision zum Gewässerraum bis am 12. Juli auf. Eigentlich hätte die Gemeinde bis zur nächsten Gesamtrevision der BNO warten können, tat sie aber nicht.

Cynthia Mira
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Auf der Gemeindeverwaltung Burg liegt aktuell die Teilrevision der Gewässerräume auf.

Auf der Gemeindeverwaltung Burg liegt aktuell die Teilrevision der Gewässerräume auf.

Peter Siegrist

Die meisten Bäche in Burg sind eingedolt. Der Burger Weiher ist von Naturschutz umgeben. Daran ändert auch die neue Teilrevision der Gewässerräume nichts. Diese liegt noch bis zum 12. Juli bei der Gemeinde auf. Aber: Die Teilrevision ist notwendig, weil in den Nutzungsplänen der Gemeinden die Gewässerräume bestimmt und ausgewiesen werden müssen. Zum Gewässerraum gehören neben der Bach- oder Flusssohle ein paar Meter der Uferstreifen dazu. Wie viele Meter genau bei unterschiedlichen Gewässern zum Gewässerraum dazugehören, soll dem kantonalen Gesetz entsprechend in der BNO ergänzt werden.

Wenn keine umfassende und rechtskräftig bestimmten Gewässerräume vorliegen, gilt die eidgenössische Gewässerschutzverordnung. Dies hat zur Folge, dass bei einem Bauvorhaben allenfalls strengere Vorschriften gelten. Die kantonale Bestimmung kann nicht direkt auf konkrete Bauvorhaben angewendet werden. Dieses Ergebnis eines Verwaltungsgerichtsentscheid 2017 war ausschlaggebend, dass die Bestimmung der Gewässerräume bereits jetzt erfolgt. Eigentlich hätte die Gemeinde bis zur nächsten Gesamtrevision der BNO warten können. Die letzte Gesamtrevision wurde 2017 rechtskräftig. Damals wurde auf die Bestimmung dieser Gewässerräume verzichtet, weil das kantonale Baugesetz kurz darauf revidiert wurde.

Burger Weiher braucht 15 Meter Raum

Konkrete Auswirkungen sind aber keine zu befürchten, wie Gemeindeschreiberin Maria Pia Huber sagt. Weder für Eigentümer noch für Landwirte. Die Teilrevision sei eher eine Formsache. Sie schafft konkrete Verhältnisse und legt die Gewässerräume verbindlich fest. Nicht die Teilrevision bringe Nachteile mit sich, sondern im Gegenteil, wenn sie nicht erstellt würde.

Konkret zeigt sich die Änderung beim Burger Weiher. Dieser hat eine Wasserfläche von mehr als 0,5 ha. Weil der Weiher in einem Naturschutzgebiet liegt, würden die bisher geltenden zwanzig Meter Uferzone ausreichen. Die kantonalen Bestimmungen sehen aber vor, dass bei einer Wasserfläche in dieser Grössenordnung 15 Meter des Ufers zum Gewässerraum gehören. Zudem beträgt bei allen Bächen mit einer Bachsohle von weniger als 2 Meter sowie bei eingedolten Bächen der Mindestabstand von 6 Meter. In der Teilrevision wird dem Rechnung getragen, indem die entsprechenden Gewässerräume ausgeschieden werden.

Für Burg bedeutet die Umsetzung ein kleiner Aufwand, weshalb nicht länger zugewartet wurde, wie Huber sagt. Der Abstand habe schon vorher bestanden. Zudem sei eine frühere Anpassung auch im Hinblick auf eine mögliche Fusion mit der Gemeinde Menziken von Vorteil. Denn in Menziken ist die Ausscheidung der Gewässerräume bereits erfolgt. Und viele Gewässer fliessen durch beide Gemeinde. Mit der Teilrevision in Burg wird die Ausscheidung durchgehend einheitlich.

Eine Besonderheit gibt es aber: Gleichzeitig mit der Auflage wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Ergänzungen und Vorschläge können innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Burg eingereicht werden. Ebenso bei Einwendungen. Der kantonale Vorprüfungsbericht liegt auf der Abteilung Bau und Planung in Menziken auf.