Zofingen
Bundesgericht bestätigt Busse und Geldstrafe gegen «Güllepuur»

Das Aargauer Obergericht hat einen Landwirt aus der Region Zofingen zu einer Busse von 400 Franken und zu einer bedingten Geldstrafe von 2 500 Franken verurteilt. Der Landwirt hatte bei kaltem Wetter Jauche auf zwei Felder verteilt.

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Wegen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz wurde der Bauer bestraft.

Wegen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz wurde der Bauer bestraft.

AZ

Der Streit nahm seinen Anfang am 3. Januar 2011. Damals brachte ein Landwirt aus der Region Zofingen auf zwei Parzellen stickstoffhaltige Jauche aus. Inzwischen hat der Streit um die Güllenaktion nicht weniger als vier Instanzen bis hinauf zum Bundesgericht beschäftigt.

Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hatte den Landwirt wegen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 110 Franken - total 1610 Franken - sowie zu einer Busse von 500 Franken verurteilt.

Weil der Landwirt die Verurteilung nicht akzeptierte, landete der Fall beim Bezirksgericht Zofingen. Und siehe da: Das Bezirksgericht sprach den Landwirt von Schuld und Strafe frei.

Dieser Freispruch wiederum passte der Staatsanwaltschaft nicht. Sie meldete Berufung an. Damit landete der Güllenstreit beim Obergericht des Kantons Aargau.

Dieses verurteilte den Landwirt nach Prüfung der Fakten zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Franken - 2500 Franken - sowie zu einer Busse von 400 Franken. Dabei bleibt es - das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Landwirts abgewiesen.

Boden sei nicht gefroren gewesen

Der Landwirt hatte in Lausanne vorgebracht, er habe durch den Jaucheaustrag am 3. Januar keine Gefahr für die Verunreinigung des Wassers geschaffen. Der Boden sei nicht gefroren gewesen und habe den Flüssiganteil der Gülle aufnehmen können. Der Flüssiganteil sei bis am 5. Januar 2011 in der Humusschicht des Bodens gefroren.

Ab dem. 6. Januar 2011 seien dann die Temperaturen sehr stark angestiegen und die Pflanzen hätten die frei werdenden Nährstoffe problemlos aufnehmen können.

Das Bundesgericht liess diese Einwände nicht zu. Indem der Landwirt die Jauche ausgebracht habe, obwohl die Tagestemperaturen in den Tagen zuvor um den Gefrierpunkt gelegen hätten, habe er eine Verunreinigungsgefahr geschaffen.

„Da die Pflanzen keinen Nährstoff aufnehmen konnten, bestand eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Stoffe beim nächsten Niederschlag ausgewaschen und ins Grundwasser gelangen würden", begründet das Bundesgericht sein Urteil. Der Landwirt muss die Gerichtskosten von 4000 Franken bezahlen. (tzi)