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Aargau
Wyna/Suhre
Die Satzungen der Stützpunktfeuerwehr B Oberwynental kommen vor die Gmeind. Wenn alles klappt, ist die gemeinsame Feuerwehr ab dem 1. Januar 2014 Realität.
An den Herbstgemeindeversammlungen stimmen die Bürger von Burg, Leimbach, Menziken, Reinach und Rickenbach LU (Ortsteil Pfeffikon) über die Bildung einer neuen «Stützpunktfeuerwehr B Oberwynental» ab. (Typ B wird auch für die Strassenrettung auf dem Kantonsstrassennetz eingesetzt.)
Heute kommen im oberen Wynental mit seinen rund 15 000 Einwohnern bei Ereignissen zwei Feuerwehren zum Einsatz. Die Stützpunktfeuerwehr B Menziken-Burg-Pfeffikon LU und die Ortsfeuerwehr Reinach-Leimbach. Grundlage für die neue Feuerwehrorganisation bilden die Satzungen des Gemeindeverbandes, welchen alle Verbandsgemeinden zustimmen müssen.
Aus zwei mach eins
Der Souverän wird über die Satzungen und über den Einsatzkostentarif abstimmen. Die Satzungen regeln die Zusammenarbeit und Organisation auf politischer Ebene. Die Aufgaben des Verbandes sind «die zweckmässige Organisation und der Einsatz einer gemeinsamen Feuerwehr» und «die Anschaffung und Verwendung von Fahrzeugen, Material und Einrichtungen. Im «Tarif» ist die Entschädigung von Einsatzkosten aufgelistet.
Ein Vorstand mit je einem Mitglied aus jeder Gemeinde steht dem Verband vor. Der Vorstand ist für Budget und Rechnung zuständig wie auch für die Wahl der Feuerwehrkommission, des Kommandanten und Vizekommandanten. Ebenso ernennt und befördert der Vorstand die Kaderleute. Revidiert wird die Rechnung des Verbandes von einer Kontrollstelle (drei Mitglieder).
Die operative Führung der Stützpunktfeuerwehr liegt beim Feuerwehrkommandanten. Er ist für die Ausbildung und Leitung der Einsätze gemäss den Vorgaben der Aargauischen Gebäudeversicherung zuständig. In den Satzungen festgehalten ist, dass die Stützpunktfeuerwehr Oberwynental weiterhin eine Jugendfeuerwehr führt.
Material und Immobilien
Die Verbandsgemeinden übertragen ihr Feuerwehrmaterial in das Eigentum der neuen Feuerwehr, eine Vereinbarung regelt hier eine einmalige Abgeltung. Künftig ist die Stützpunktfeuerwehr für Ersatz- und Neuanschaffungen zuständig. Die Kosten werden von den Verbandsgemeinden im Verhältnis zur Einwohnerzahl beglichen. Bei Anschaffungen über 100 000 Franken ist die Bewilligung durch die Gemeindeversammlungen zwingend. Bewilligt ist eine Investition dann, wenn mindestens vier Gemeinden zustimmen.
Die Feuerwehrmagazine von Menziken und Reinach bleiben in Betrieb. Langfristig werde ein zentraler Magazinstandort angestrebt, steht in der Botschaft zu den Gemeindeversammlungen.
Vorausgesetzt, die Gemeinden stimmen den Satzungen zu, startet die neue Feuerwehr am 1. Januar 2014.