Unterkulm
25-jähriger Serbe verurteilt, der Menziker Gemeinderat in einer Kontaktbar verprügelte

In einer Nacht im Sommer 2012 kam es in der Reinacher Tiffany-Bar zu einer Schlägerei. Mittendrin der Menziker Gemeinderat Jürg Rubin als Opfer. Nun wurde der serbische Schläger verurteilt - zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

Aline Wüst
Drucken
Die Kontaktbar «Tiffany» in Reinach: Hier wurde der Menziker Gemeinderat Jürg Rubin spitalreif geschlagen.

Die Kontaktbar «Tiffany» in Reinach: Hier wurde der Menziker Gemeinderat Jürg Rubin spitalreif geschlagen.

AZ

Diesen Schlummertrunk hätten die beiden Männer besser ausgelassen.

Endete der nächtliche Spass in der Reinacher Kontaktbar Tiffany für den Menziker FDP-Gemeinderat doch im Spital und für den Schläger Dejan (Name geändert) vor dem Bezirksgericht Kulm.

13⁄4 Jahre kassierte der 25-Jährige gestern für den Gewaltausbruch.

Zu reden gab der Vorfall damals auch, weil ein Gemeinderat zu später Stunde in einer Kontaktbar abgestiegen war.

«Was machst du Ausländer hier?»

Es war eine Nacht im Sommer 2012. Der Menziker Gemeinderat Jürg Rubin war mit Arbeitskollegen unterwegs.

Man war schon ziemlich angetrunken, beschloss trotzdem, noch auf ein letztes Bier in die Tiffany-Bar zu gehen. Das gleiche tat auch Dejan.

Es war gegen drei Uhr in der Früh, als der zweifache Familienvater Dejan sich mit einem anderen Mann um eine Bardame stritt. Fäuste flogen - man beruhigte sich aber schnell wieder.

Eine halbe Stunde später trafen Rubin und Dejan aufeinander. Nach eigenen Aussagen trat Rubin als Streitschlichter auf.

Obwohl: Dieser Streit, der war eigentlich schon vergessen. Laut Dejan soll Rubin gesagt haben: «Ich bin Gemeinderat in Menziken, was willst du Ausländer eigentlich hier.»

Klar ist: Dejan schlug zu. Rubin ging zu Boden. Und Dejan drosch unzählige Mal mit Füssen und Fäusten auf den Gemeinderat ein.

Dieser versuchte, sein Gesicht mit den Armen zu schützen. Als andere Männer den Schläger endlich wegreissen konnten, lag Rubin in einer Blutlache am Boden.

Rubin wurde mit der Ambulanz ins Spital gebracht. Er musste operiert und sechs Tage hospitalisiert werden. Er hatte eine Fraktur am Wadenbein, eine Gehirnerschütterung, Prellungen und Hämatome an der Brust, am Gesicht und an beiden Unterarmen.

Dejan arbeitet auf dem Bau. Er erinnert sich nicht mehr, in welchem Jahr er geheiratet hat. Er weiss aber, dass er für das rauschende Hochzeitsfest im Kosovo einen Kleinkredit aufgenommen hat und nun verschuldet ist.

Mit ihm vor Gericht erschienen sind Vater, Ehefrau und zwei Schwestern mit Ehemännern. «Ich bin nicht gewalttätig», sagt Dejan. Die ganze Familie nickt.

Er habe nicht gewollt, dass es so weit komme. «Aber wenn man angegriffen wird, dann wehrt man sich doch, oder?»

Über sein Opfer Jürg Rubin, der aus psychischen Gründen der Verhandlung ferngeblieben ist, sagt er: «Er hat nicht den Mut, vor Gericht zu erscheinen. Kann er mir etwa nicht in die Augen sehen?»

Eine Abreibung - mehr nicht

Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, dass nächtliche Schlägereien immer brutaler werden.

Oft lassen Schläger auch nicht von ihren Opfern ab, wenn diese bereits wehrlos am Boden liegen.

So auch Dejan, der laut Zeugenaussagen mit voller Wucht gegen den Kopf des Gemeinderats gekickt habe. «Er hat damit den Tod von Jürg Rubin in Kauf genommen», sagte der Staatsanwalt.

Dejan erschien mit zwei Verteidigern vor Gericht. Sein frei gewählter Anwalt fasste die Geschehnisse so zusammen: «Ein betrunkener Gemeinderat war zu arrogant aufgetreten, hat einen Ausländer beleidigt und dann eine Abreibung gekriegt.» Das sei passiert - «mehr nicht».

Gerichtspräsident Christian Märki hielt bei der Urteilsbegründung fest, dass die Erklärung von Rubin unlogisch sei, dass er einen Streit schlichten wollte.

Rubins Verhalten sei wohl ungeschickt gewesen, sagte Märki, rechtfertige allerdings in keiner Weise die Reaktion von Dejan.

Das Urteil von 13⁄4 Jahren bedingter Freiheitsstrafe und eine Probezeit von drei Jahren ist vergleichsweise mild. Der Staatsanwalt forderte 41⁄2 Jahre.

Die damalige Berichterstattung von Tele M1: