Aarau
20 Jahre Haft und Verwahrung für den Schützen von Hirschthal

Vor dem Bezirksgericht Aarau läuft die Verhandlung gegen jenen Straftäter, der im Sommer 2012 eine junge Frau angriff, anschoss und zu vergewaltigen versuchte. Der 31-jährige Täter wurde zu 20 Jahren Gefängnis und einer Verwahrung verurteilt.

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Heinz K. auf dem Weg ins Bezirksgericht. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren inklusive Verwahrung verurteilt.

Heinz K. auf dem Weg ins Bezirksgericht. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren inklusive Verwahrung verurteilt.

mbu

Das Bezirksgericht Aarau hat den 31-jährigen Schützen von Hirschthal wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann wird anschliessend verwahrt. Er hatte im Juli 2012 eine junge Frau töten und sich an ihr sexuell vergehen wollen. Das misslang, weil die Pistole nicht richtig funktionierte.

Das Bezirksgericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. Das fünf Mitglieder zählend Gerichte habe das Urteil einstimmig gefällt, sagte der Gerichtspräsident am Mittwoch. Man wolle die Verantwortung wahrnehmen und bei diesem Ersttäter die Verwahrung aussprechen. "Zum Glück und absolut zufällig" sei es bei einem Mordversuch geblieben.

Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beantragt. Die Strafe sollte zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden.

An der Verhandlung hatte der Angeklagte, der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet, die Tat erneut gestanden. Er bestätigte, dass er die zur Tatzeit 18-jährige Frau erschiessen und sich danach an ihr sexuell vergehen wollte. Er wählte das Opfer zufällig aus.

Der Fall erregte schweizweit Aufsehen: Ein damals 28-jähriger Schweizer lauerte einer 18-Jährigen spätnachts auf, schoss ihr in den Hinterkopf und versuchte, sie zu vergewaltigen. Was im Juli 2012 in Hirschthal geschah, schockte die Öffentlichkeit.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, das Opfer verfolgt und ihm mit einer Pistole aus nächster Nähe in den Kopf geschossen zu haben. Das Projektil drang wegen eines offensichtlichen Waffendefekts nur bis unter die Kopfhaut des Opfers ein, weshalb sich dieses zur Wehr setzen konnte. Nach einem heftigen Abwehrkampf liess der Beschuldigte vom Opfer ab und flüchtete. Dank der guten Beschreibung konnte er wenig später festgenommen werden. (mbu/sda)