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Die Gmeind Zetzwil bestimmt, ob die «Mairüti» Bauzone werden soll. Der Kanton signalisiert schon jetzt, dass er das nicht gutheissen wird.
Vor einem Jahr wurden die zwei Parzellen der «Mairüti» am Zetzwiler Hang aus der neuen Bau- und Nutzungsordnung ausgeklammert. In der Gemeindeversammlung vom November 2019 entbrannte eine rege Diskussion über das Gebiet von 6255 Quadratmetern, das der Gemeinderat gerne als Wohnraum sähe: Die Aussicht reicht bis zur Kirche Gontenschwil am Hang gegenüber. Unterhalb ist Wohnzone, oberhalb beginnt die Landwirtschaftszone. Das Gebiet war in der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) als Landwirtschaftsland vorgesehen. Die Eigentümer beider Parzellen möchten sie aber in der Wohnzone sehen. Sie wollen insgesamt zwölf Einfamilienhäuser darauf bauen.
Der Grund: Als Landfleck am Rande des Dorfs hätte es Bauland schwer, beim Kanton durchzukommen. Zetzwil müsste nach innen verdichten, denn hierzu besteht noch Potenzial. Auch deswegen, weil die Gemeinde in den vergangenen Jahren nicht so sehr gewachsen ist wie prognostiziert. Es gibt momentan also noch mehr ungenutztes Bauland als für das Jahr 2020 ursprünglich angenommen, und das sollte bebaut werden, bevor man über weitere Wohnflächen beschliesst.Die Einwohner möchten das aber wagen. Sie nahmen einen Teilrückweisungsantrag zur Mairüti, gestellt vom Grundeigentümer einer der Parzellen, an. Die restliche BNO wurde genehmigt.
Über den weissen Flecken im Zonenplan stimmt die Gemeindeversammlung vom 26. November nach Überarbeitung durch den Gemeinderat erneut ab. Ins Blaue lassen Gemeinderat und Planungsfirma SWR die Einwohner aber nicht abstimmen. Sie besprachen sich mit der kantonalen Abteilung für Raumentwicklung.
Von dieser wie auch dem daraufhin kontaktierten Regierungsrat Stephan Attiger bekamen sie schlechte Nachrichten. Aus «sachlichen und rechtlichen Gründen» sei wohl an der Landwirtschaftszone des Gebiets «Mairüti» festzuhalten», hiess es in der schriftlichen Antwort Attigers. Der Gemeinderat beantragt deshalb der Gmeind, das Gebiet in der Landwirtschaftszone zu belassen und nicht wie in der Rückweisung beantragt, einer Bauzone zuzuweisen.
Einziger Kreditantrag am 26.November sind 68000Franken für die Erneuerung der Heizung des gemeindeeigenen Mehrfamilienhauses an der Hauptstrasse 37. Drei Kreditabrechnungen werden zudem beantragt: der Gemeindeanteil der Strassenlärmsanierung der Kantonsstrassen und zwei Abrechnungen des Pilotprojekts «Pforte Arbeitsmarkt». Alles sind Kreditunterschreitungen.
Die Rechnung 2019 schliesst mit einem Verlust von 334482 Franken ab. Dies nur dank der Entnahme von 198029 aus der Aufwertungsreserve. Budgetiert gewesen war ein Verlust von 224300 Franken. Die Gründe dazu seinen vielschichtig, schreibt der Gemeinderat in der Broschüre. Es seien Mehraufwendungen für die externe Unterstützung der Gemeindeverwaltung sowie der Pflegefinanzierung zu verzeichnen. Zudem konnten die budgetierten Erträge bei den Steuern der natürlichen Personen nicht erreicht werden. Dafür konnte bei den Sondersteuern ein ausserordentlich hoher Ertrag erzielt werden.
Das Budget 2021 sieht trotz Corona optimistisch aus verglichen mit der Rechnung 2019. Bei gleichbleibendem Steuerfuss von 118 Prozent schliesst das Budget mit einem Verlust von 162000 ab. Weil der Gemeinderat längerfristig ein ausgeglichenes Budget präsentieren will, kündigt er an, nächstes Jahr «den Leistungskatalog zu überprüfen und aufgrund dieser Ergebnisse eine allfällige Steuerfussanpassung auf das Budget 2022 hin zu prüfen». Der Beitrag aus dem Finanzausgleich beträgt 296100 Franken (Vorjahr 163600 Franken). Die Gemeinde entnimmt zudem 174800 Franken aus der Aufwertungsreserve.