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Kanton will Anforderungen verschärfen, beim Heizungsersatz wird ein Anteil erneuerbarer Energie verlangt – Rot-Grün will mehr.
Das Energiegesetz sieht nach der ersten Lesung vom September in den wichtigsten Punkten so aus:
Weil gemäss Energiestrategie bis 2035 der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich gegenüber 2010 massiv reduziert werden soll, brauche es weitere Anstrengungen, macht die Regierung geltend. Demnach soll die geltende Erleichterung für den 1:1 Ersatz, also bei gleichbleibendem fossilem Energieträger, gestrichen werden. Damit muss – sofern der Grosse Rat dies am 3. März definitiv beschliesst – in jedem Fall beim Einsatz fossiler Energie ein Nachweis erbracht werden, dass keine energieeffizienteren Wärmeerzeuger oder Wärmezulieferungen mit geringerem CO2-Ausstoss zur Verfügung stehen, die für die geplante Anwendung genügen und wirtschaftlich tragbar sind.
Die Lebensdauer einer Heizung beträgt rund 20 Jahre. Das heisst, dass jährlich rund 5 Prozent erneuert werden. Von rechts wird im Rat allerdings der Antrag kommen, die Anforderungen nicht zu verschärfen. Von links verlangt ein Antrag, Ölheizungen binnen 15 Jahren durch andere zu ersetzen. Die Regierung lehnt die Forderung von links ab. Da bestünde ihres Erachtens das Risiko, dass der Heizungsersatz so viel Geld braucht, dass dieses oft für die Gebäudeerneuerung fehlen würde.
Weiter verlangt die Vorlage, beim Ersatz von Heizungen Wohnbauten so auszurüsten, «dass der Anteil an nichterneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet». Energiespezialist Stephan Kämpfen hofft, dass die Bestimmung in vielen Fällen dazu führt, auf nichtfossile Heizungssysteme zu wechseln.
Warum macht der Kanton hier so viel Druck? Gemäss einer Studie zur Stadt Zürich für die Jahre 2012 bis 2016 wurden in 84 Prozent eines Heizungsersatzes wieder fossile Systeme gewählt. Dieses Ergebnis, aber auch Erfahrungen im Aargau zeigten, so Kämpfen, dass eine Reduktion der fossilen Energie in Gebäuden bis 2035 nur realisierbar sei, «wenn der Anteil erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz wesentlich erhöht werden kann». (mku)