Volksbegehren
Fehlbare Aargauer Amtsträger soll man entlassen dürfen, findet die Regierung

Der Regierungsrat empfiehlt die Amtsenthebungsinitiative der Mitte ohne Gegenvorschlag zur Annahme - sehr zur Freude von Mit-Initiant, Alt-Nationalrat Bernhard Guhl.

Eva Berger
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Alt-Nationalrat Bernhard Guhl, links, Vizepräsidenten Philippe Tschopp und Lukas Wopmann der BDP, bei der Lancierung der Initiative, Staufen, 31. Januar 2019.

Alt-Nationalrat Bernhard Guhl, links, Vizepräsidenten Philippe Tschopp und Lukas Wopmann der BDP, bei der Lancierung der Initiative, Staufen, 31. Januar 2019.

Alex Spichale

Grobes Fehlverhalten von Amtsträgerinnen und Amtsträgern könne das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Behörden nachhaltig erschüttern. Eine Regelung der Amtsenthebung auf Gesetzesstufe mache also Sinn, der Regierungsrat stimme der Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung» zu, wie dieser am Freitag mitteilt.

Die Initiative war das einzige Volksbegehren in der elfjährigen Geschichte der Aargauer BDP. Sie reichte die Initiative im Juni 2020 mit 3123 gültigen Unterschriften ein. Anfang Jahr schloss sie sich mit der CVP zu «Die Mitte» zusammen.

Empfehlung durch Regierung ist selten

Bernhard Guhl

Bernhard Guhl

Alt BDP-Nationalrat Bernhard Guhl ist Mitglied des Initiativkomitees. Er freut sich sehr über die Zustimmung durch den Regierungsrat – schliesslich ist es selten, dass dieser eine Initiative zur Annahme empfiehlt, erst recht ohne Gegenvorschlag. «Gehofft haben wir es, damit gerechnet aber nicht», so Guhl. Die positive Antwort bestätige das Anliegen, er sagt:

«Unsere Forderung nach einer Verankerung des Grundsatzes in der Verfassung und anschliessenden gesetzlichen Bestimmungen durch den Grossen Rat war genau richtig.»

Im Kanton Aargau bestehen bereits vereinzelt Regelungen für eine Amtsenthebung von Gemeinde- und Gerichtsbehörden. Der Regierungsrat erachte es als sinnvoll, die Möglichkeit der Amtsenthebung beziehungsweise Amtseinstellung auf weitere Behörden sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene auszudehnen, wie es in der Mitteilung heisst.

Keine persönlichen Abrechnungen

Der vorgeschlagene Initiativtext lässt allerdings offen, aus welchen Gründen eine Amtsenthebung erfolgen soll. Für den Regierungsrat darf jedoch nur ein offensichtliches und grobes Fehlverhalten oder eine Amtsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen zu einer Amtsenthebung führen. «Eine Amtsenthebung soll nicht zum Mittel werden, kritische oder als unangenehm empfundene Behördenmitglieder aus unsachlichen oder persönlichen Gründen aus dem Amt zu drängen.»

Die BDP Aargau reicht ihre Amtsenthebungsinitiative bei der Staatskanzlei ein, Aarau, 4. Juni 2020. Erste Reihe von links: Philippe Tschopp, Lukas Wopmann, Bernhard Guhl und Anina Sax, Generalsekretariat Kanton Aargau.

Die BDP Aargau reicht ihre Amtsenthebungsinitiative bei der Staatskanzlei ein, Aarau, 4. Juni 2020. Erste Reihe von links: Philippe Tschopp, Lukas Wopmann, Bernhard Guhl und Anina Sax, Generalsekretariat Kanton Aargau.

Alex Spichale / AGR

Für ein Verfahren gegen die ehemalige, umstrittene Regierungsrätin Franziska Roth wäre der Anlass für ein Amtsenthebungsverfahren demnach nicht gegeben gewesen. Als das Komitee das Volksbegehren Anfang 2019 vorgestellt hat, war dieser Fall gerade aktuell. Zwar habe die Diskussion darüber mit in die Überlegungen hineingespielt, die Lücke im Gesetz schliessen zu wollen. Anlass für die Initiative sei aber das Strafverfahren gegen den damaligen Genfer Staatsrat Pierre Maudet (FDP) gewesen, erklärt Bernhard Guhl.

Die Möglichkeit soll bestehen, schnell reagieren zu können, wenn Anlass für eine Amtsenthebung gegeben ist. Denn für Guhl ist klar: «Es braucht den Mechanismus, doch hoffentlich muss man ihn selten anwenden.»