Wie heikel ist es, wenn ausländische Investoren Teile von Schweizer Kraftwerken besitzen? Könnte dies die Versorgungssicherheit tangieren? Die Zürcher Nationalrätin Jacqueline Badran will Kraftwerke der Lex Koller unterstellen. Davon hält die Aargauer Regierung nichts.
Kraftwerke gehören zur strategischen Infrastruktur des Landes. Deshalb gibt es im Grossen Rat immer wieder Debatten darüber zu verhindern, dass der Kraftwerkspark in ausländische Hände gerät. Diese Diskussion hat jetzt auch Bundesbern erreicht.
So will die nationalrätliche Energiekommission (Urek) wissen, was die Kantone von einem Vorstoss von Jacqueline Badran (SP/ZH) halten, die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft der sogenannten Lex Koller zu unterstellen. Dazu zählen Wasserkraftwerke, die Strom- sowie die Gasnetze. Ein Verkauf an ausländische Käufer würde damit unterbunden – es sei denn, dem steht ein Staatsvertrag gegenüber.
Die Aargauer Regierung – die unlängst ihre Aktien des Rhein-Kraftwerks Ryburg-Schwörstadt an die staatseigene AEW Energie AG verkauft hat – erinnert in ihrer Stellungnahme daran, der Wunsch, kritische Infrastrukturen in Schweizer Hand zu behalten, komme auch im Aargau immer wieder. Allerdings gehe Badrans Forderung deutlich weiter. Sie brächte einen «massiven Eingriff in verfassungsrechtlich garantierte Rechte». Dazu gehörten gerade die Wirtschaftsfreiheit sowie Kantons- und Gemeindehoheit.
Für den Aargau sei überdies fraglich, ob die Sicherung einer unabhängigen Energieversorgung via Lex Koller überhaupt erreicht würde. Neben den wirtschaftlichen Interessen, die der Käufer einer solchen Infrastruktur hat (Rendite durch einen bedarfsgerechten Betrieb zu realisieren), stehe dem vor allem auch die Immobilität derselben entgegen. Des Weiteren seien schon heute gesetzliche Rahmenbedingungen vorhanden, die eine weitgehende Kontrolle der Energiewirtschaft und Sicherung der Versorgung gewährleisteten.
Zudem seien internationale Beteiligungen im In- und Ausland heute üblich. Sollte Badrans Vorstoss umgesetzt werden, befürchtet die Regierung zudem Retorsionsmassnahmen der EU. Dies schätzt sie nach dem gescheiterten Rahmenabkommen als realistisch ein. Fazit: Die Regierung lehnt Badrans Forderung ab.