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Aargau
Seit dem 1. Januar dürfen Velofahrende bei Rotlicht rechts abbiegen, wenn die entsprechende Signalisation angebracht ist. In einer ersten Etappe sollen ab dem 6. September an 28 Kreuzungen im Aargau die entsprechenden Signale montierte werden.
Mit Inkrafttreten der revidierten Signalisationsverordnung am 1. Januar dürfen Velofahrende an Lichtsignalen mit entsprechendem Verkehrssignal trotz Rotlicht nach rechts abbiegen. In diesem Zusammenhang hat der Kanton zusammen mit einem Ingenieurbüro die 180 sich auf Kantonsstrassen befindlichen lichtsignalgeregelten Kreuzungen analysiert.
Wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt am Montag mitteilte, könnten 56 Kreuzungen ohne bauliche Massnahmen signalisiert werden. «Vor der Montage des neuen Signals haben wir jede einzelne Kreuzung begutachtet», erklärt Sarah Weber, Fachspezialistin Verkehrssicherheit.
Daher sollen in einer ersten Welle ab dem 6. September 28 Signale für das Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velofahrende in den Städten Aarau, Baden und Zofingen sowie in neun weiteren Gemeinden montiert.
In einer zweiten Umsetzungswelle werden dann weitere 28 Kreuzungen mit dem Signal für das Rechtsabbiegen bei Rot ausgestattet. An diesen Punkten sind jedoch zuerst noch Markierungsarbeiten nötig. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt erklärt, dass dort in den meisten Fällen zuerst der gesetzlich geforderte, vorgezogenen Haltebalken für Velofahrende angebracht werden müsse.
Durch den Haltebalken können sich Velofahrer vor dem motorisierten Verkehr aufstellen und haben so nach links eine bessere Sicht auf den vortrittberechtigten Verkehr. (kca)