Der Fall liegt schon 2,5 Jahre zurück: Am 25. Mai 2009 löst ein betrunkener Serbe in Wohlen ein Grossaufgebot der Polizei aus. Der 30-jährige Mann droht nach einem Streit mit seiner Frau mit Selbstmord. Sechs Angehörige der Sondereinheit Argus rücken aus.
Trotz Aufforderung will er seine Wohnung nicht verlassen. Argus zertrümmert auf Erlaubnis des Einsatzleiters die Wohnungstür. Als der Serbe mit einem Messer einen Schritt auf einen Polizisten zumacht, gibt dieser zwei Schüsse ab - «aus Notwehr», wie er sagt.
Ein weiterer Polizist trifft den Mann mit dem Elektroschockgerät. Der Serbe muss notoperiert werden. Er verliert zwei Drittel seines Darms - bis heute ist er arbeitsunfähig.
Endlich der Entscheid des Bundesgerichts
Nun wurde nach langem hin und her das Urteil des Bundesgerichtes bekannt. Es besagt, dass ein ausserkantonaler Staatsanwalt die Untersuchung in diesem Fall leiten müsse. Diesen hatte der angeschossene Serbe wie auch die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft und die Aargauer Regierung schon lange gefordert. Das Obergericht hatte den ausserkantonalen Staatsanwalt aber jeweils abgelehnt.
«Ich bin sehr glücklich über diesen Entscheid. Wir haben über zwei Jahre dafür gekämpft», sagte der Serbe auf Anfrage von az. Er und sein Anwalt waren mit ihrer Forderung bereits einmal vor dem Bundesgericht gescheitert, nun hat es geklappt. Man werde sich jetzt zusammen besprechen und zu einem späteren Zeitpunkt weitere Auskünfte erteilen, sagte er.
Gegen alle Parteien läuft ein Verfahren
Beim Vorfall von Wohlen sind mehrere Verfahren im Gange. Sowohl gegen den Serben, wie auch die Polizisten, die von der Schusswaffe und dem Elektroschocker Gebrauch machten, wurde eine Untersuchung eingeleitet.
Zudem verlangte der Serbe, dass auch der Chef der kantonalen Kriminalpolizei und der Chef der Fahndung Ost der Kantonspolizei im Strafverfahren gegen die Polizei integriert würden. Das Bundesgericht entschied zudem, dass all diese Verfahren zur einfacheren Handhabung vereinigt würden.