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Aargau
Zu tiefe Löhne, Verstösse gegen die Meldepflicht oder Schwarzarbeit: Das sind Punkte, die im Aargau regelmässig kontrolliert werden. Das Migrationsamt, Kommissionen aus Behörden, Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie der Verein Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau waren dafür im Einsatz – das sind die Resultate.
(sam) 74 Bussen sind letztes Jahr im Kanton Aargau gegen Betriebe wegen Verstösse gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen worden. Das sind vier mehr als 2019. Die Zahl der Verwaltungsbussen (30) wegen Meldepflichtverstösse bleibt in etwa gleich wie 2019 (29), die Zahl der Mahnungen liegt mit 180 über dem Wert von 2019 (129). Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten kantonalen Jahresbericht zum Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und des Schwarzarbeitsgesetzes hervor.
In Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurden letztes Jahr 2677 Personenkontrollen in 610 Betrieben durchgeführt. Bei fast 300 Entsendebetrieben – ausländische Unternehmen, die Angestellte vorübergehend in die Schweiz schicken – wurden rund 1000 Arbeitnehmende überprüft. Das sind weniger als im Jahr zuvor, hingegen stieg die Anzahl Verfahren, die aufgrund zu tiefer Löhne eingeleitet wurden: von 38 im Jahr 2019 auf 48.
Nur zwei Verständigungsverfahren sind gescheitert, die restlichen Betriebe sind den geforderten Lohnnachzahlungen nachgekommen. «Die Mehrheit der Unternehmen ist bemüht, sich korrekt zu verhalten und wendet sich bei Fragen bereits vor dem Einsatz in der Schweiz an die zuständigen Behörden», schreibt der Kanton.
Im letzten Jahr wurde das Hauptaugenmerk auf die Branchen Detailhandel, Telefonie – also zum Beispiel Handyshops, Lebensmittel- und Getränkeherstellung, Liegenschaftsverwaltungen sowie Kosmetikstudios gelegt. In diesen sogenannten Fokusbranchen führten die Arbeitskontrolleure flächendeckende Lohnerhebungen durch. Drei Unternehmen oder Filialstandorte von Handyshops und Kosmetikstudios fielen mit überdurchschnittlich tiefen Löhnen auf. Zwei der drei eingeleiteten Verständigungsverfahren scheiterten. Der Kanton zeigt angesichts der Coronapandemie Verständnis, er schreibt in der Mitteilung:
«Nachvollziehbarerweise sind Lohnerhöhungen bei pandemiebetroffenen Betrieben, die in erster Linie ums Überleben kämpfen, aktuell sehr schwierig.»
Zusätzlich überprüften die Arbeitskontrolleure 89 Anstellungsverhältnisse in der Hauswirtschaft. Dabei stellten sie sieben kleinere Verstösse gegen den verbindlichen Mindestlohn fest. Die betroffenen Arbeitgeber wurden gemahnt, die Löhne zahlten sie nach Aufforderung nach.
Im vergangenen Jahr wurden weniger Schwarzarbeitskontrollen in Betrieben (512) durchgeführt als 2019 (582). Vor allem im Bausektor, im verarbeitenden Gewerbe und in der Gastronomie schauten die Inspektoren genauer hin. Rund 1400 Personen wurden überprüft, im Vorjahr waren es noch 1600 gewesen.
17 Prozent dieser Verdachtsfälle wurden im Jahr 2020 an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet. Dabei ging es um die Verletzung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht. Die Staatsanwaltschaft erliess 19 rechtskräftige Strafentscheide im Bereich des Ausländerrechts – primär gegen Arbeiter aus Staaten ausserhalb der EU, die keine Arbeitsbewilligung hatten.
Rückläufig war die Anzahl Meldungen für Erwerbstätige aus EU- und EFTA-Staaten. Aufgrund pandemiebedingter Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften lag sie mit 38'988 Meldungen um knapp 6500 tiefer als 2019. Diese Personen können maximal 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Die Meldungen für aus dem Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende nahmen gegenüber 2019 um 15 Prozent, für selbstständige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer um 19 Prozent und für kurzfristige Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber um 12 Prozent ab.