Sexuelle Belästigung
«Wenn ich so besoffen bin, bin ich schlimmer als ein Tier»: 29-Jähriger schuldig gesprochen

Ein Asylbewerber aus Afghanistan wurde am Donnerstag schuldig gesprochen und zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Grund dafür ist ein Vorfall «leichter sexueller Belästigung» im vergangenen Jahr.

Urs Helbling
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Der Angeklagte hat dem Opfer geschrieben, sie um Verzeihung gebeten und aufgefordert, die Anzeige zurückzuziehen.(Symbolbild)

Der Angeklagte hat dem Opfer geschrieben, sie um Verzeihung gebeten und aufgefordert, die Anzeige zurückzuziehen.(Symbolbild)

Keystone

Das Opfer, eine Seconda, war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt. Im Frühling des letzten Jahres bestieg sie frühmorgens im Hauptbahnhof Zürich den Regioexpress Richtung Lenzburg-Aarau (Abfahrt 6.38 Uhr). Sie setzte sich in ein freies Abteil mit vier Sitzen.

Dann kam er, dunkler Teint, schwarzes Haar, ebensolcher Vollbart. Obwohl im Wagen nur drei Personen waren, setzte er sich in ihr Abteil. Sie hatte seine Frage, ob noch ein Platz frei sei, bejaht. Was in der kommenden Viertelstunde passierte, hat bei ihr derart Spuren hinterlassen, dass ihr am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Lenzburg immer wieder Tränen über die Wangen kullerten.

«Ich gebe Dir 10'000 Fr., wenn Du zu mir kommst.»

Er, ein damals 28-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan mit dem Status F (vorläufig aufgenommen), machte die Sechzehnjährige mit Wörtern wie «sehr sexy» und «hübsch» an. Nachdem die junge Frau ihm verbal zu verstehen gegeben hatte, dass sie einen Freund und kein Interesse an ihm habe, ging er zum Grossangriff über, machte ihr ein unmoralisches Angebot («Ich gebe Dir 10'000 Franken, wenn Du zu mir nach Hause kommst») und legte zeitgleich seine Hand auf ihr Knie.

Sie zog das Bein weg, sagte, er solle dies unterlassen. «Der Beschuldigte stand auf, trat an die Frau heran, sodass sein Gesicht sehr nahe an ihrem Gesicht war, und sagte zu ihr, er könne ihr alles bieten, was sie wolle, und sie solle es sich überlegen», so die Anklageschrift.

Er bat sie um Verzeihung

In Lenzburg verliess der Afghane den Zug und liess, so die Staatsanwältin, die Frau «versteinert und verängstigt im Zug zurück».

Verängstigt war sie auch am Donnerstag noch, als sie ein Briefcouvert aus ihrem Rucksack zog. Der Angeklagte hat ihr geschrieben, sie um Verzeihung gebeten und aufgefordert, die Anzeige zurückzuziehen. «Das finde ich nicht okay», sagte das Opfer, das sich wunderte, dass der Afghane respektive sein Betreuer ihre Adresse hatte.

Der Angeklagte versuchte sich mit Filmriss zu retten

Am Prozess versuchte der Angeklagte den Unwissenden zu spielen. Tat so, als hätte er in der besagten Nacht einen Filmriss gehabt. Unbestritten ist, dass er ein schweres Alkoholproblem hatte. Zwei Flaschen Wodka habe er täglich getrunken, sagte der Afghane, der wegen Schwierigkeiten mit den Taliban geflüchtet war und offiziell in einer Asylbewerberunterkunft im Freiamt lebt. Aktuell ohne Arbeit und ohne Verdienst, unterstützt von einer sicher zehn Jahre älteren Schweizerin, von der er im Verlaufe des Prozesses sagte, er habe regelmässig Sex mit ihr.

In der kritischen Nacht will er zuerst zu Hause eine Flasche Wodka getrunken haben und dann nach Zürich gefahren sein. «Ich war stockbesoffen und kann mich an gar nichts mehr erinnern.» Insbesondere auch nicht, was im Regioexpress vorgefallen ist. «Wenn ich so besoffen bin, bin ich schlimmer als ein Tier», liess der Angeklagte übersetzen. Er war am Donnerstag zumindest indirekt geständig: «Ich denke, dass sie (die Frau) voll und ganz die Wahrheit erzählt.» Aber: «Ich habe das nicht mit Absicht gemacht – ich bin halt krank.»

Videoaufnahmen aus dem Zug beigezogen

Die erklärte am Donnerstag mehrfach, der Mann sei nicht betrunken gewesen. Und ihre ebenfalls anwesende Mutter sagte: «Um 6 Uhr morgens hätte sie sofort gemerkt, wenn er Alkohol gehabt hätte. Das ist doch nur eine Schutzbehauptung.»

Im Rahmen der Ermittlungen haben sich die Behörden die Videoaufzeichnungen aus dem Zug angesehen. Diese zeigen den Afghanen. Er konnte gut laufen. «Unauffälliges Schreiten», wie es Gerichtspräsident Daniel Aeschbach nannte. Also kein Torkeln.

«Unangebrachte Lüsternheit»

Der Angeklagte ist im Frühling bereits wegen eines ähnlichen Delikts von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilt worden. Für den gestrigen Prozess hatte die Staatsanwältin wegen sexueller Belästigung eine Busse von 400 Franken beantragt (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage). Einzelrichter Aeschbach sprach den heute 29-Jährigen schuldig und verurteilte ihn zu 300 Franken Busse und der Übernahme von fast 2000 Franken Kosten. Rein strafrechtlich gesehen handle es sich um einen leichten Fall der sexuellen Belästigung. In der Urteilsbegründung sprach Aeschbach von einer «unangebrachten Lüsternheit» des Mannes.