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Lenzburg
Das Bezirkgericht Lenzburg hat am Donnerstag einen 33-jährigen Mann aus dem Seetal wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte hatte von 2006 bis 2008 auf seiner Homepage rund 280 Liter der Droge GBL (Gamma-Butyrolacton) verkauft.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Flüssigkeit als Betäubungs- und nicht als Reinigungsmittel vertrieben worden ist, wie der Angeklagte geltend machte. Das Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden.