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Beim Streit um die fürsorgliche Unterbringung des Dirnenmörders Tobi B. ist die Gemeinde am kürzeren Hebel: Ein Steuerprozent betragen die Kosten pro Jahr. Ammann hofft nun auf den politischen Weg, damit die Gemeinde doch noch um die Kosten herumkommt.
Als Minderjähriger hat der damals in Rupperswil gemeldete Tobi B. vor acht Jahren in Aarau eine Prostituierte umgebracht. Auch nach Verbüssung der vierjährigen Haftstrafe sitzt B. weiter im Gefängnis Lenzburg. «Fürsorgliche Unterbringung» heisst dies auf Juristendeutsch.
Die Kosten für diese Massnahme gegen minderjährige Straftäter muss die ehemalige Wohngemeinde, also Rupperswil, übernehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht im März. Bei der ähnlich gelagerten Verwahrung Erwachsener muss der Kanton die Kosten tragen.
Rupperswil muss also nun bezahlen. Gemeindeammann Rudolf Hediger erwartet in diesem Jahr Rechnungen im Umfang von rund 800'000 Franken und anschliessend jährliche Kosten von 190'000 Franken. «Dies entspricht bei uns rund einem Steuerprozent.» Weil man wegen dieses Straftäters die nötigen Investitionen nicht zurückfahren wolle, «werden wir allenfalls eine Steuerfusserhöhung ins Auge fassen müssen», so Hediger.
Den juristischen Weg hat Rupperswil aufgegeben, politisch ist aber noch nicht Schluss: «Wir werden nicht Ruhe geben», verspricht Hediger. Entlastung verspricht das neue Finanzausgleichsgesetz (FiAG), das solch hohe Sozialhilfekosten auf alle Gemeinden verteilen will. Davon könnte auch Mägenwil profitieren, das wegen des Boi-Mörders in einer ähnlichen Situation steckt. Eventuell kommt das FiAG vors Volk; die Referendumsfrist läuft bis 16. Juni. (tf)